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Grasser Prozess 7
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Meischberger-Anwalt Zarbl darf damit weitermachen und zwar "mit einer meiner letzten Fragen". Sie bezieht sich abermals auf den Bankangestellten W., von dem Hochegger erfahren haben will (vermutlich irgendwann 2005 oder später), dass die Buwog-Provision von Hocheggers Firma weiter auf die Omega und von dort weiter auf drei Konten in Liechtenstein überwiesen werden sollte, wobei eines der Konten Grasser zuzuordnen gewesen sei. Zarbls Frage dazu: "Warum haben Sie Herrn W. getroffen?" Hochegger meint, es sei immer um "die Abwicklung der Provision und den Vertrag dafür (zwischen Hocheggers zypriotischer Briefkastenfirma Astropolis und der Omega, Anm.)" gegangen.
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Zarbl will nun wissen, ob es nach Abschluss des Vertrages weitere Schritte von Hochegger bedurft hätte, damit die Gelder fließen? Sprich: Musste Hochegger noch eine Unterschrift setzen? Hochegger sagt, dass er zeichnungsberechtigt "am Konto der Astropolis" war.
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Meischbergers Verteidiger lässt nun ein E-Mail einblenden. In diesem sei von "weiteren Details" bezüglich des Abschöpfungsvertrages die Rede. Worum es da gegangen sei? Hochegger meint, dass er mit W. wohl über die Omega diskutiert habe und ihn dieser "über die Struktur der Omega" informiert habe. "Sonst hätte ich die E-Mail ja nicht schreiben können." Ob bei dem ersten Treffen der mysteriöse Zettel mit den drei Konten aufgetaucht sei? Hochegger verneint, dass dürfte erst beim zweiten Treffen der Fall gewesen sein. Beim ersten Treffen sei Meischberger dabei gewesen, letzterer habe ihn W. ja überhaupt erst vorgestellt.
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Hat es ein drittes Treffen gegeben in Sachen Buwog? Hochegger meint, es habe grundsätzlich mehrere Treffen zwischen ihm und W. gegeben. Der Inhalt des Treffens? "Dann ist mir dort der Zettel vorgelegt worden", korrigiert Hochegger nun abermals seine Zeitangaben. "Diese Situation, wo mir der Zettel vorgelegt wurde, die habe ich nicht vergessen."
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Richterin Hohenecker will es genauer wissen: Ob W. mit Hochegger über die Buwog gesprochen habe? "Nein", sagt Hochegger. W. sei von "Immobilienprojekten in Osteuropa" ausgegangen, tatsächlich habe es sich aber um Buwog-Geld gehandelt. W. habe diesbezüglich aber nichts gefragt.
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Der Anwalt von Meischberger beendet damit seine Einvernahme und will nun eine Reihe von Anträgen einbringen. Zuerst beantragt Zarbl nun die Ladung der Rechtsanwälte Zarbl und Plankel zum Verdacht einer möglichen "verbotenen Absprache zwischen Hochegger und der Justiz". Hintergrund ist das Teilgeständnis von Hochegger. Dieses wurde am 15. Dezember 2017 von dessen Pflichtverteidiger verlesen. In den Medien sei darüber schon vorab spekuliert worden - schon im Dezember 2016 sei demnach in Justizkreisen von einem solchen "Deal" die Rede gewesen, zitiert Zarbl einen Tweet des Journalisten Florian Klenk.
Der umstrittene Tweet vom 15. Dezember 2017 lautet: "Dass Hochegger auspackt war seit Dezember 2016 in höchsten Justizkreisen bekannt. Ich bekam die Info auch (war aber streng off records). Seltsam, wie überrascht sich die Staranwälte heute geben. Auch sie wussten es natürlich und haben immer noch keine Strategie." -
Meischberger-Anwalt Zarbl zitiert nun weiter, wie sich die Situation im Gerichtssaal an jenem 15. Dezember 2017 zugetragen haben soll. Gerüchte über ein mögliches Teilgeständnis seien am Vormittag aufgekommen, in der Mittagspause habe dann Aufregung geherrscht. Meischberger habe Hochegger angesprochen, einer der Staatsanwälte habe diese Unterhaltung unterbrochen, daher sei der Verdacht auf eine verbotene Prozessabsprache nahe liegend. Darüber hinaus sei auch mit Hocheggers Anwalt das Gespräch gesucht worden. (Kleine Anmerkung: Am Vormittag hat Oberstaatsanwalt Marchart hierzu eingewandt, er habe lediglich wissen wollen, ob hier Verdunkelungsgefahr bestehe - weil er dann gegebenenfalls Untersuchungshaft über Meischberger verhängt hätte).
Während Zarbl dies ausführt, blicken die beiden Oberstaatsanwälte Denk und Marchart abwechselnd auf Zarbl und auf ihre Unterlagen. Ex-Minister Grasser macht sich Notizen, während der neben ihm sitzende Meischberger unumwunden auf seinen Anwalt blickt. "Hochegger ist ein PR-Profi", sagt Zarbl nun, insofern sei es nicht verwunderlich, dass er diese Erfahrung auf sich selbst umlegen könne. Insofern müsse aufgeklärt werden, ob es hier strategische Motive gebe. -
Wie schon am Vormittag kommt Zarbl nun zu Hocheggers Vergangenheit in der Loge der Freimaurer. Hierzu führt er ein Schreiben vom Herbst 2016 eines einstigen Anwaltes Hocheggers an die Chefin der Korruptionsstaatsanwaltschaft an. Dieses sei "in Freimaurer-Diktion" verfasst worden. Mehr noch: Später soll ein Treffen stattgefunden haben, bei dem besprochen worden sein soll, wie Hochegger seine Lage verbessern könne, indem er ein Teilgeständnis ablege bzw. wurde angeblich über eine Kronzeugenregelung gesprochen.
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Zarbl wiederholt nun zu einem großen Teil seine Fragen, die er am Vormittag an Hochegger gestellt hat - nun allerdings als Schilderung verpackt. Konkret: Hochegger habe mit einem ehemaligen "News"-Journalisten Kontakt gehabt; die beiden hätten sich auch aufgrund der Freimaurer gekannt. In einem E-Mail sei von Hochegger auf diesen Journalisten Bezug genommen worden - mit dem Wording "brüderlich verbunden". Außerdem sei auffällig, dass der Journalist Hochegger während seiner Haft (wegen eines Urteils in der Telekom-Affäre) im Gefängnis besucht habe. Insofern, so Zarbls Schlussfolgerung, sei nahe liegend, dass der Journalist hier in Absprachen verwickelt sei.
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Hochegger lehnt, während Zarbl spricht, leicht zurückgelehnt im Zeugenstand. Er blickt Zarbl beständig an. Mehr Bewegung gibt es eine Reihe weiter hinten: Grasser schreibt in seinen Unterlagen, Petrikovics blickt abwechselnd zu Zarbl, dann wieder zu den Schöffen. Meischberger und Plech flüstern sich zu.
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Zarbl kommt zum Ende des Antrages und bittet um umgehende Beschlussfassung. Richterin Hohenecker will wissen, ob es bei dem Angeklagten bleibe oder, ob weitere kommen. Letzteres ist der Fall. Hohenecker bittet darum, erst alle Anträge einzubringen, um zeitsparend vorzugehen. Meischbergers Anwalt kommt der Aufforderung nach und liest seinen nächsten Antrag vor - es geht darum, dass ein weiterer Anwalt von Hochegger, als Zeuge geladen werden sollte.
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Weiters stellt Zarbl den Antrag auf "zeugenschaftliche Einvernahme" von Hocheggers Pflichtverteidiger Leonhard Kregcjk zum Thema "verbotene Absprache zwischen Hochegger und der Justiz" - mit dem Ziel einer geringeren Haftstrafe für Hochegger im Falle einer Verurteilung.
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Damit sind wir freilich noch nicht am Ende der Anträge - Zarbl hat vor der Mittagspause anklingen lassen, das Einbringen seiner Anträge könnte bis zu zwei Stunden in Anspruch nehmen. Der nächste lautet auf "zeugenschaftliche Einvernahme" von Ilse-Maria Vrabl-Sanda, der Leiterin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft.
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Geht es nach Zarbl, soll Vrabl-Sanda zu dem zuvor angesprochenen Brief von Hocheggers Ex-Anwalt an ihre Person - angeblich verfasst in "Freimaurer-Diktion" - befragt werden. Auch sei nicht auszuschließen, dass sie selbst Teil der Loge sei. Jedenfalls soll sie zu dem Komplex "verbotene Absprache mit der Justiz" befragt werden. Denn: Bemerkenswert sei darüber hinaus, "dass sich dieses Schreiben nicht im Akt befindet".
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Nun aber: Es folgen weitere prominente Einvernahmekandidaten. Meischberger-Anwalt Zarbl möchte die beiden Oberstaatsanwälte Alexander Marchart und Gerald Denk "zeugenschaftlich einvernehmen" - eben zum Komplex verbotene Prozessabsprache. Hintergrund ist - erraten - der 15. Dezember 2017. Marchart soll hier ein Gespräch zwischen Meischberger und Hochegger unterbrochen haben. Dieses Ereignis sei von so manchem Prozessbeobachter als "Tumult" beschrieben worden. Als Marchart und Denk ihre Namen hören, huscht ein Schmunzeln über ihre Lippen.
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Richterin Hohenecker macht sich Notizen, Oberstaatsanwalt Denk hebt immer wieder seine Augenbrauen skeptisch hoch, während Zarbl die "kleine Kronzeugenregelung" erläutert. Letztere besagt, dass die Gerichte eine außerordentliche Strafmilderung für jene Angeklagten aussprechen können, die zur Beseitigung der Gefahr sowie zur Aufklärung beigetragen haben. Sie kommt aus dem Bereich der organisierten Kriminalität.
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Antrag der nächste: Zarbl beantragt, dass "Falter"-Chefredakteur Florian Klenk, von dem der umstrittene Tweet vom 15. Dezember 2017 stammt, einvernommen wird. Zur Erinnerung, er hatte getwittert: "Dass Hochegger auspackt war seit Dezember 2016 in höchsten Justizkreisen bekannt. Ich bekam die Info auch (war aber streng off records). Seltsam, wie überrascht sich die Staranwälte heute geben. Auch sie wussten es natürlich und haben immer noch keine Strategie."
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Zarbl erläutert nun neuerlich seine Vorhaltungen - wie bei den vorangegangenen Anträgen auf "zeugenschaftliche Einvernahme" sei auch hinsichtlich Klenk zu vermuten, dass dieser "Wahrnehmungen" bezüglich einer möglichen verbotenen Prozessabsprache habe. Darüberhinaus habe der "Falter"-Chefredakteur auch gute Verbindungen zu den Oberstaatsanwälten. So hätte er sich mit diesen "intensiv" im Gerichtssaal unterhalten. Mehr noch, habe Klenk das Plädoyer von Hochegger-Verteidiger Kregcjk abfotografiert und getwittert.
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@PetraPichler1 Ich berufe mich aufs Redaktionsgeheimnis und werde nicht aussagenvon Florian Klenk via twitter 1/23/2018 2:27:06 PM
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Zusammengefasst bedeutet das nun, dass Meischbergers Anwalt die Einvernahme von acht Personen wünscht, da er eine verbotene Prozessabsprache vermutet. Demnach soll Hochegger mit der Justiz gepackelt haben, um letztlich eine Strafmilderung zu erzielen. Die betroffenen sind: Hocheggers aktueller Pflichtverteidiger Leonhard Kregcjk, zwei ehemalige Hochegger-Anwälte, die Oberstaatsanwälte Gerald Denk und Alexander Marchart, die Leiterin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, Ilse-Maria Vrabl-Sanda, "Falter"-Chefredakteur Florian Klenk und des Journalisten L.
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Staatsanwalt Marchart nimmt nun Stellung zu den Anträgen von Zarbl. Diese hätten zeitweise an ein Plädoyer erinnert, kritisiert Marchart. Dann betont er, "in aller Kürze", dass es "solche Absprachen nicht gegeben" habe. "Es gibt kein weiteres Tatsachensubstrat", meint er.
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Marchart stößt sich daran, dass er von Zarbl nur Schlussfolgerungen gehört habe, keine Beweise aber für eine angebliche verbotene Absprache. Außerdem: Wenn das alles so geheim gewesen sein solle, warum denn dann Briefe offiziell verschickt worden seien. "Geheimnispotenzial sehe ich nicht", so Marchart.
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"War jetzt irgendwann einmal etwas final erörtert?", fragt Marchart. Und gibt dann auch die Antwort: "Es war nichts anderes als ein Fischen im Trüben." Denn: "Es gab nichts." Er habe die Hoffnung aber nicht aufgegeben, dass "wir irgendwann zum Kerngehalt dieser Verhandlung kommen" werden. Nämlich zu dem Vorwurf, dass "Grasser, Meischberger und Plech kassieren wollten und sie haben kassiert".
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Hochegger führt nun auf entsprechende Frage aus, dass er mit der Immofinanz auch in anderen Projekten zusammengearbeitet habe. Stichworte: Eigentums-, Genossenschaftsrecht. Warum er denn, wenn Hochegger doch ohnehin im Immobiliensektor Fuß gefasst hatte, dann Plech als Kontakt gebraucht habe? Hochegger meint, er habe sich "nicht zugetraut, im Rahmen eines Vergabeverfahrens Expertise zu haben".
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"Hat jemals Ingenieur Meischberger zu Ihnen gesagt: Kommerzialrat Plech hat uns angekündigt (bei Immofinanz und RLB OÖ, Anm.)?", fragt Kudnra. Hochegger bejaht das, im Mai 2004. "Das ist neu", kommentiert der Anwalt. Hochegger führt aus, er habe Meischberger darum gebeten, ihn anzukündigen. Er sei dann davon ausgegangen, dass das geschehen. sei. "Sie könnten Politiker werden, Sie weichen meiner Frage aus", sagt Kudnra. Hochegger konkreter: "Ich kann es mit Sicherheit nicht sagen."
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Themawechsel: das angebliche Treffen bei einem mittlerweile verstorbenen Wiener Rechtsanwalt. Ob Plech da dabei gewesen sei? "Zu 70 Prozent", meint Hochegger, "war er dabei". Wie lange das gedauter habe? Wohl "im Stundenbereich", sagt Hochegger. Ob es sich um zwei Treffen nacheinander gehandelt haben könnte, wo Hochegger Plech zufällig gesehen habe? Hochegger glaubt das eher nicht.
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Geschafft - zu sehen ist ein Auszug aus der Anklageschrift. Thema: Auszug aus dem Kalender von Meischberger, wonach am 5. Mai 2004 um 18 Uhr ein Treffen zwischen Meischberger, Hochegger und dem besagten Rechtsanwalt stattgefunden habe. Um 18:45 Uhr dann ein anderes Treffen zwischen Plech, Meischberger und dem Anwalt. Ob das sein könne? "Ja, sicher", meint Hochegger knapp.
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Plech-Anwalt Kudrna scrollt nun weiter durch die Dokumente. Es geht um mehrere "Nachrichten", in denen der Name Plech nie aufschien. Warum der Name nicht aufscheine, wenn Hochegger doch gemeint habe, dass Plech "zu 70 Prozent" dabei gewesen sei. Richterin Hohenecker schaltet sich ein: Das sei eine Angelegenheit des Anwaltes Patzak - immerhin habe dieser die Schreiben verfasst. Hochegger meint nun: "Ich will mich nicht in die Person des Dr. Patzak hineindenken."
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Zeitensprung: Es geht um die - heute schon von Meischberger-Anwalt Zarbl ausführlich thematisierten -Treffen zwischen Hochegger und dem Bankangestellten W. Wo das gewesen sei? Hochegger sagt, er habe schon mehrfach gesagt, dass es in einem Wiener Hotel gewesen sein müsste.
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Zur Erinnerung: Hochegger hat ausgesagt, dass er den Bankangestellten W. in Wien getroffen habe. Dieser habe ihm einen Zettel gezeigt mit drei Konten - dem Konto Natalie, das gehöre Meischberger, dem Konto Karin, das gehöre Plech, und dem Konto 400.815, das gehöre „eurem Part-ner, dem Herrn Grasser“, habe der Liechtensteiner Anlageberater Christoph W. gesagt, so Hochegger.
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Ob W. einen Laptop dabei gehabt habe? "Kann durchaus möglich sein", sagt Hochegger. Der Plech-Anwalt wundert sich neuerlich: Hochegger wisse nicht mehr, ob es eine Mappe oder Folie oder einen Laptop gegeben habe - aber er wisse die Kontonummer? "400.815, ja, das habe ich aufgenommen", sagt Hochegger.
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Plech-Anwalt Kudrna belehrt Hochegger nun, hätte er 2009 bei der Selbstanzeige "tätige Reue" geübt, dann hätte er sich dieses Verfahren erspart. "Ich war damals noch nicht so weit", sagt Hochegger. Eine letzte Frage noch von Kudrna: Ob Plech je zu Hochegger gesagt habe, dass es Plechs Projekt sei? Hochegger meint, dass stets der Satz gefallen sei, dass es "Walters Projekt" war (also der Buwog-Deal, Anm.).
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Damit ist Kudrna mit seiner Einvernahme am Ende. Morgen geht es mit der Befragung Hocheggers durch die Verteidigung von Petrikovics weiter. Richterin Hohenecker macht darauf aufmerksam, dass morgen wieder bis etwa halb fünf verhandelt werden soll - ab nächster Woche "wird die Verhandlung länger dauern".
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