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Grasser Prozess 7
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Guten Morgen aus dem Wiener Straflandesgericht. Wir schreiben Tag zehn im Korruptionsprozess rund um den früheren Finanzminister Karl-Heinz Grasser und 13 weitere Angeklagte – darunter den teilgeständigen Ex-Lobbyisten Peter Hochegger.
>>> Link zum Teilgeständnis im Wortlaut -
Eigentlich hätte heute schon Tag dreizehn der Verhandlung sein sollen, doch in der Vor-Vorwoche wurde der Termin kurzfristig abgesagt, da ein Beisitzer erkrankt war. Ähnliches Szenario auch in der letzten Woche: Das Straflandesgericht musste die Verhandlung aufgrund eines „aktuten familiären Notfalls in der Familie eines Angeklagten“ abberaumen.
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Was wird heute im Grauen Haus geschehen? Zu erwarten sind Fragen des Anwaltes des mitangeklagten Lobbyisten und Grasser-Vertrauten Walter Meischberger an Hochegger – sowie, je nachdem, wie lange die Befragung dauern wird, der übrigen Verteidiger. Möglich ist außerdem, dass Grasser selbst in den Zeugenstand gerufen wird und Richterin Marion Hohenecker mit seiner Einvernahme beginnt. Wobei nicht ausgeschlossen ist, dass Grasser erst als dritter Angeklagter aussagen wird und die Prozessleiterin Meischberger vorzieht. „Ist ihr zuzutrauen“, meinte zuvor einer der zahlreichen Verteidiger zur „Presse“.
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Bleiben wir vorerst bei Meischberger. Er und Hochegger haben nicht nur den (ehemaligen) Beruf gemein – Lobbyist –, sondern auch, dass beide von einem Pflichtverteidiger vertreten werden. An Hocheggers Seite, oder genauer gesagt: aufgrund der Sitzordnung im Großen Schwurgerichtssaal eine Reihe hinter ihm, sitzt Leonhard Kregcjk, der Pflichtverteidiger von Meischberger ist Jörg Zarbl.
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Ein Blick rundum: Auf der Galerie, die den Zusehern vorbehalten ist, haben sich schon einige Schaulustige eingefunden. Ein Mann hat sich mit beiden Armen am steinernen Geländer abgestützt und lässt seinen Blick über den Saal unter ihm schweifen. Dort zu sehen – zum einen die Journalisten, Fotografen und Kamerateams, zum anderen der Verteidiger des Immobilienmaklers Ernst Karl Plech, Michael Rohregger, der angeklagte Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics sowie der ebenfalls angeklagte Ex-Immofinanz-Vorstand Christian Thornton – und ihre Verteidiger.
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Nun treffen auch die beiden Oberstaatsanwälte ein, Alexander Marchart und Gerald Denk. Die Videokameras verfolgen sie, bis sie auf ihren Plätzen - aus Zusehersicht links neben der Richterin und dem beisitzenden Berufsrichter. Um dann kurz von ihnen abzulassen: Der Hauptangeklagte, der frühere Finanzminister Karl-Heinz Grasser, betritt raschen Schrittes den Saal, stellt seine Aktentasche neben seinem Platz ab und huscht durch den Seiteneingang wieder hinaus.
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Eine Frage, die unter den wartenden Journalisten unter anderem umgeht: Wie viele Schöffen werden heute im Großen Schwurgerichtssaal der Verhandlung lauschen? Sie erinnern sich - seit Prozessstart am 12. Dezember ist die Zahl der Laienrichter stark geschrumpft.
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Grasser-Anwalt Norbert Wess teilt nun mit, dass sein Kollege, Manfred Ainedter, heute Vormittag nicht dabei sein wird und sich entschuldigen lässt. Nachdem dies vermerkt ist, wird Ex-Lobbyist Peter Hochegger in den Zeugenstand gerufen. Damit ist Meischberger-Anwalt Jörg Zarbl am Wort.
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"Wir beginnen dort, wo der Kollege Wess aufgehört hat", beginnt Zarbl. Und zwar mit einem Schreiben von Hocheggers ehemaligem Anwalt. Ob er dabei bleibe, dass er das Schreiben nicht kenne? Hochegger sagt, er habe mittlerweile mit seinem einstigen Anwalt telefoniert. Dieser habe ihm erzählt, dass er das Schreiben in der Zeit an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gerichtet habe, während der Hochegger im Gefängnis saß (er wurde in der Telekom-Affäre rechtskräftig verurteilt, Anm.).
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In dem Schreiben gehe es darum, welche Möglichkeiten Hochegger habe, wenn er "doch noch etwas sagen würde", sagt Hochegger. er habe davon erst im Nachhinein erfahren. Mittlerweile werde er, Hochegger, aber von einem anderen Anwalt - Pflichtverteidiger Kregcjk - vertreten. Seinen einstigen Anwalt habe er aber jedenfalls "von der Schweigepflicht entbunden, Sie können ihn also selbst fragen, wenn er hier ist".
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Meischberger-Anwalt Zarbl fragt Hochegger, ob er den einstigen Vorsitzenden des Weisungsrates - Werner Pleischl - kenne. Hochegger sagt, er kenne den Namen und wisse, dass es sich bei Pleischl um den einstigen Chef der Generalprokuratur handele. Richterin Hohenecker schaltet sich ein: Ihr erschließt sich die Sinnhaftigkeit der Frage nicht.
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Zarbl meint, dass der Verdacht nahe liege, dass Pleischl über ein (zur damaligen Zeit künftiges) Teilgeständnis Hocheggers informiert gewesen sein könnte. Richterin Hohenecker weist darauf hin, dass das nichts zur Sache tue. Zarbl geht es um die Glaubwürdigkeit - letztere sei vom Schöffensenat zu beurteilen, betont Hohenecker.
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Der Meischberger-Pflichtverteidiger wechselt also das Thema. Ihm sei ein Dokument zugespielt worden, sagt er und reicht es der Richterin. Es handelt sich um eine Analyse eben des Briefes von Hocheggers früherem Anwalt Plankel an die Chefin der Korruptionsstaatsanwaltschaft im Oktober 2016. Demnach ließen sich darin geheime Freimaurer-Codes entdecken - "so können Freimaurer offizielle Amtswege nutzen, diese aber für ihre Zwecke nutzen", liest Zarbl vor.
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Richterin Hohenecker fragt nach: Was Zarbl nun wissen wolle? Zarbl erklärt, dass es in dem Brief von einem weisen Rat die Rede sei, er vermutet dahinter eine Diktion der Freimaurerei. Hohenecker kontert, dass dieser Brief nach Erstellung der Anklageschrift verfasst worden sei. Das sei ihm bewusst, so Zarbl. Er wolle es dennoch thematisieren.
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Ein weiteres Schreiben vom 18. September 2009 lässt Zarbl nun auf der Leinwand oberhalb der Richterbank einblenden. Darin geht es um eine Loge. Richterin Hohenecker fragt dazwischen: "Relevanz?" Zarbl verweist abermals auf die Art der Formulierungen. Hochegger gibt sich zugeknöpft, auch dazu habe er bereits ausgesagt. Zarbl beharrt, in dem Schreiben sei von einem "brüderlich verbundenen Journalisten" die Rede. Ob dieser beim Magazin News gearbeitet habe und Freimaurer sei? Hochegger sagt, er sei dazu schon oft befragt worden. "Ich habe schon oft darauf hingewiesen, wer wo dabei ist. Das ist nicht meine Angelegenheit, das muss man diese Menschen immer selbst fragen."
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Themawechsel: "Sie waren ja ein angesehener PR-Berater - haben Sie auch Unternehmen in Krisensituationen beraten?", wird der angeklagte Ex-Lobbyist befragt. Hochegger bestätigt, dass seine Agentur auch solche Aufträge erhalten habe. Ob er rund um seine Selbstanzeige "auch eine Strategie" verfolgt habe?, will Zarbl wissen. Richterin Hohenecker erläutert: "Er will wissen, ob Sie eine Strategie verfolgen und die anderen Angeklagten falsch belasten - wegen einer Verschwörung? Ja oder nein?" Hochegger will sich erklären, Hohenecker greift erneut ein: "Verfolgen Sie mit Ihren Aussagen eine Strategie, um andere zu belasten und von sich abzulenken?" Hochegger: "Nein." Er sei 2009 von seinen Anwälten lediglich darauf hingewiesen worden, dass er darauf achten solle, nicht auf der ganzen Summe - der nicht versteuerten Buwog-Provision von 9,6 Millionen Euro - "sitzenzubleiben".
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Kurze Stille, Zarbl blättert in seinen Unterlagen - und findet Aussagen von Hochegger im Korruptions-Untersuchungsausschuss. Damals habe Hochegger gesagt: "In jeder Situation wählt jeder der Involvierten seine Strategie." Was damit gemeint gewesen sei? Hochegger meint, dass es darum gegangen sei, dass anderen Beschuldigte sich dem "Anschütten" anderer bedienen würden. Er selbst würde das nicht tun.
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Wo kommen die Papiere her? Zarbl legt nun ein weiteres Dokument vor. Ob er das wieder zugespielt bekommen habe?, fragt die Richterin. Der Pflichtverteidiger bestätigt das. Hohenecker wundert sich, warum es dann keinen Eingangsstempel gebe? Das sei doch Usus bei einer Rechtsanwaltskanzlei. "Mein Sekretariat hat das so gemacht", meint Zarbl knapp. Es existiere keine Stempelpflicht. Hohenecker schüttelt verwundert den Kopf und lässt ihn fortfahren.
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Es geht nun um ein Treffen zwischen dem Journalisten Leeb und Hocheggers ehemaligem Anwalt sowie anschließend zwischen Plankel und der Chefin der Korruptionsstaatsanwaltschaft im Oktober 2016 sowie abermals danach mit einem Buwog-Gutachter. Hochegger sagt, er würde dazu anraten, die Genannten ins Gericht zu bestellen und sie selbst zu befragen. Plankel habe ihn mittlerweile über diese Treffen informiert, während er, Hochegger, im Gefängnis gewesen sei. Damals habe Plankel ihm nur gesagt, er "wird meine Interessen vertreten". Mittlerweile habe er, wie bekannt sei, einen anderen Verteidiger, nämlich Kregcjk. Letzterem sei er "übergeben" worden und seither "folge ich seinem Rat". Und dieser laute eben, dass die Anstrebung einer kleinen Kronzeugenregelung nicht sinnvoll sei.
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Nach dem kurzen Zwischenspiel, darf nun Hochegger weitermachen. Er wiederholt, Plankel der Verschwiegenheit entbunden zu haben. Ob er das auch bei einem weiteren Verteidiger André Zankl, machen würde? Hochegger darauf: "Wenn Sie Wert darauf legen, dann mache ich das."
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Wann er sich dazu entscheiden habe, ein Teilgeständnis abzulegen? "Dazu habe ich schon mehrfach ausgesagt", sagt Hochegger. Ob er dieses jemanden anderen gezeigt habe, bevor es hier im Straflandesgericht vorgetragen wurde? Er habe sich mit seiner Familie besprochen, sagt Hochegger. Er wollte sich "absichern, ob das der richtige Weg ist".
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Zarbl will es genauer wissen: Ob Anwalt Kregcjk befugt war, vor Bekanntgabe des Teilgeständnisses im Gerichtssaal andere darüber zu informieren? Hochegger verneint das. Warum dann ein Journalist am 15. Dezember - kurz vor dem Teilgeständnis - darüber getwittert habe? Das müsse er wohl den Journalisten fragen, sagt Hochegger. Ob er mit Leeb über das Teilgeständnis gesprochen habe? "Ja, sicher." Wann? "Kann ich nicht einordnen." Ob die Staatsanwaltschaft vorab darüber informiert worden war? "Von mir nicht und von meiner Verteidigung auch nicht", sagt Hochegger.
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Richterin Hohenecker wendet ein, dass es schon Jahre vor dem Prozess - im Jahr 2009 - in einem Medienbericht Spekulationen über ein mögliches Teilgeständnis Hocheggers gegeben habe. "Das ändert nichts an den Umständen, dass die Glaubwürdigkeit in diesem öffentlichen, mündlichen Verfahren zu beurteilen sein wird. Wenn Sie auf die Kronzeugenregelung hinarbeiten, dann möchte ich darauf hinweisen, dass es sich dabei um eine Möglichkeit handelt", erläutert die Richterin. Diese Glaubwürdigkeit hätte der Schöffensenat zu beurteilen, nicht Zarbl.
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Meischberger-Anwalt Zarbl bleibt bei Hocheggers Teilgeständnis. Ob Oberstaatsanwalt Denk mit ihm über das Teilgeständnis gesprochen habe? Hochegger sagt, Denk habe ihn nach der Dauer des Plädoyers von Kregcjk gefragt. Mehr nicht. Ob Denk vom Geständnis gewusst habe? Hochegger verneint.
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Während Zarbl erklärt, dass Denk danach angeblich zu Marchart gegangen sei - runzelt letzterer auffällig die Stirn. Letztgenannter Oberstaatsanwalt meldet sich nun, er wolle "aufklären". "Hintergrund ist der gesetzlich vorgegebene Auftrag zur Beobachtung", erläutert Marchart. Ungefähr zeitgleich mit der Verteidigung habe auch die Staatsanwaltschaft gelesen, was im Internet geschrieben wurde - sprich, die Twitterspekulation über ein Teilgeständnis. Aufregung sei ausgebrochen, Meischberger sei uz Hochegger geeilt, schildert Marchart seine Beobachtungen. (Sie erinnern sich - Ähnliches hat Hochegger bereits ausgesagt, demnach habe Meischberger zu ihm gesagt: „Das kannst du nicht machen, wo wir jetzt so gut liegen.“)
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Ein neuerlicher Schlagabtausch zwischen Richterin Hohenecker und Meischberger-Anwalt Zarbl. "Das Teilgeständnis soll Ihrer Meinung nach was sein?", will die Prozessleiterin wissen. "Falsch", kontert Zarbl. Warum? Weil vorab darüber gesprochen wurde, meint der Anwalt - erst habe Hochegger gemeint, er habe darüber mit niemanden gesprochen, nun wolle er doch darüber gesprochen haben. Hohenecker berichtigt: Etwaige Ungereimtheiten hätten man im Protokoll.
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Themawechsel: Es geht um die ominöse "Tatplan-Skizze". Sie erinnern sich: Eine Zeichnung mit Rechtecken und Linien, die den angeblichen Geldfluss (Buwog-Provision) nachzeichnen soll. Hochegger wirkt wenig begeistert: "Auch dazu habe ich schon mehrfach ausgesagt." Er könne das aber gerne noch die nächsten Jahre über machen.
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Zur Erklärung: Es geht nun um Willibald Berner, dem früheren Kabinettschef im Verkehrsministerium unter Ressortchef Michael Schmid. Dieser hatte die Skizze angelegt, die einen Pfeil von dem Namen "Grasser" weiter zu Hochegger, Plech und Meischberger darstellt. Auf der anderen Seite findet sich der Name "Haider" und von dort weiter einen Pfeil zu "Hofmann, Berner, Mischka und Petritz".
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Zarbl will nun mehr über die Geschäftspraxen von Hocheggers Firma wissen. Wie stark diese gewachsen sei, wie viele Mitarbeiter man gehabt habe? Hochegger erläutert, dass seine Firma sehr erfolgreich war, man habe u.a. nach Osteuropa expandiert und dort Firmen gegründet. "Aber ich kann das heute nicht mehr zahlenmäßig einordnen." Ob er unter Schwarz-Blau die beste Zeit gehabt habe - mit Blick auf seine Agentur? Hochegger meint, dass man im Jahr 2000 schon sehr erfolgreich gewesen sei. Ob seine Nähe zu Grasser hilfreich war? "Ich habe schon mehrfach betont, dass die wahrgenommene Nähe sicher kein Nachteil war", sagt Hochegger.
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Was er in Brasilien investiert habe? Immobilien, Grundstücke, sagt Hochegger - befinde sich alles im Akt. Warum er das noch habe? "Das ist vielfach untersucht worden", sagt Hochegger. Warum er diesen Besitz nicht schon veräußert habe, um die 300.000 Euro zurückzuzahlen? Hochegger sagt, dazu sei er schon mehrfach befragt worden, alles sei geprüft. Zur Erklärung: Hochegger wird im Prozess auch Unterschlagung vorgeworfen. Denn: Die Immofinanz-Gesellschaft CPC hat ihm letztlich um 300.000 Euro zu viel an seine Firma Astropolis überwiesen, das sei nicht aufgefallen. Erst ein Prüfer ist draufgekommen, zurückbezahlt hat Hochegger das Geld nicht.
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Zarbl fragt, ob Hochegger noch ein weiteres Verfahren drohe? Richterin Hohencke meldet sich abermals, auhc dazu sei schon gefragt worden Und: "Wir haben schon festgestellt, dass Herr Dr. Hochegger immer häppchenweise seine ihm bekannte Wahrheit bekanntgibt." Das befinde sich im Akt.
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Zarbl akzeptiert und wechselt das Thema: Ob der Name Österreich-Konsortium von Hochegger stamme? Das könne sein, meint Hochegger. Wohl im Jahr 2003. Zur Erklärung: Das Österreich-Konsortium rund um u.a. Immofinanz und RLB OÖ erhielt im Jahr 2004 nach zwei Bieterrunden den Zuschlag für die rund 60.000 Bundeswohnungen.
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Ob er mit Meischberger über die ESG Villach gesprochen habe? (Kurz zur Erklärung: Die ESG Villach war eine von vier Wohnbaugesellschaften, die im Rahmen des Buwog-Deals verkauft werden sollte. Das Land Kärnten hatte ein Vorkaufsrecht für die ESG, worauf der damalige Landeshauptmann Jörg Haider aber kurzfristig verzichtet hatte.) Hochegger sagt, dass diese für ihn nicht relevant war. Sein Auftrag habe gelautet, dafür zu sorgen, dass das Österreich-Konsortium den höchsten Preis biete und damit letztlich den Buwog-Zuschlag erhält.
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"Ich habe meine Rolle gespielt", sagt Hochegger noch einmal. Zarbl aber ortet einen Widerspruch: Einmal habe Hochegger gemeint, er habe mit Meischberger nie über die ESG Villach gesprochen, in seiner Klage von 2014 aber schon. "Den Widerspruch kann ich nicht aufklären."
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Warum nicht?, fragt Zarbl. Er könne sich nicht mehr erinnern, sagt Hochegger. Als er die Klage verfasst habe, habe er einen anderen Wissensstand gehabt, als davor. "Das war eine Klage um 32 Millionen Euro", wendet Zarbl ein. "Ich bin zu dieser Geschichte schon mehrfach gefragt worden und verweise jetzt daraufhin."
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Ob es noch einen anderen Klagsentwurf gegeben habe?, fragt Zarbl. Hochegger: "Sie werden es mir vorlegen." Das tut der Meischberger-Verteidiger auch umgehend. "Es geht doch nichts über eine gute Vorbereitung", kommentiert Richterin Hohenecker leicht grinsend. Die entsprechenden Unterlagen werden hervorgeholt.