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Grasser Prozess 6
3rd & 7 37yd
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Denk kommt zu der angeblichen Aussage von Meischberger: "Ohne Karl-Heinz hätten wir das nicht geschafft." Diese soll bei einem Treffen 2007 zwischen Hochegger und Meischberger auf Ibiza gefallen sein, wie der Lobbyist gestern ausgesagt habe. Das habe ihn sicher gemacht, dass Grasser der Buwog-Tippgeber war, hatte er gemeint. Heute sagt er: Meischberger habe ihm dort sein Apartment gezeigt, man sei gut befreundet gewesen.
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Oberstaatsanwalt Denk wechselt neuerlich das Thema. Es geht nun um die Selbstanzeige von Hochegger. Diese fand im September 2009 statt. Er habe damals seinen Anwalt, Gabriel Lansky, informiert, sagt Hochegger - der habe ihm die Selbstanzeige empfohlen, woraufhin er Meischberger angerufen habe. Auch der habe ihm dazu geraten. Mehr noch: Er wollte, dass Hochegger alles auf seine Kappe nimmt. Denn, sollte Meischbergers Name aufscheinen, würde auch Grasser ins Gerede kommen. Meischberger habe ihm Projekte in Aussicht gestellt - dieser Plan sei nicht aufgegangen. Letztlich erstattete auch Meischberger eine Selbstanzeige.
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Oberstaatsanwalt Denk blendet neuerlich eine E-Mail um. Es geht um den Umgang mit Journalisten, die rund um das Auffliegen der Causa Buwog angerufen hätten. "Meine Mitgesellschafter waren hoch nervös", sagt Hochegger. Daher habe er ein E-Mail geschrieben und darin von einem "brüderlich verbundenem" Journalisten berichtet, um die zu beruhigen.
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Oberstaatsanwaltschaft Denk zitiert nun Meischberger, der Hocheggers Teilgeständis als "PR-Gag" bezeichnet habe. "Das Ganze ist weit weg von einem PR-Gag", sagt Hochegger. Sein Anwalt habe ihm gesagt: "Peter, gut, dass du dieses Geständnis machst", aber er habe ihn auch gewarnt: Das könnte für ihn bis zu zehn Jahre Haft bedeuten. Aber: Als er diesen Entschluss gefasst habe, sei es ihm plötzlich viel besser gegangen. Er habe seine Medikamente absetzen können, könne seine Vergangenheit aufarbeiten. "Ich habe das für mich gemacht."
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Denk fragt nach dem Tag des Teilgeständnisses. Meischberger sei da zu Hochegger gegangen. Warum? Hochegger meint, er habe auf die Frage eines Journalisten geantwortet, dass sich sein Anwalt kurz halten werde. "Der Höflichkeit halber warten wir das ab." Daraufhin sei Meischberger zu ihm gekommen, angeblich, weil ein Journalist über ein Teilgetsändnis getwittert habe. "Das kannst du nicht machen, wo wir jetzt so gut liegen", habe Meischberger darauf gesagt. Hochegger habe gekontert: "Es gibt kein Wir." Damit beendet die Staatsanwaltschaft ihre Einvernahme, als nächstes an der Reihe sind die Privatbeteiligtenvertreter.
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Zwischenfazit
Die Einvernahme des teilgeständigen Ex-Lobbisten Peter Hochegger durch die Oberstaatsanwälte Gerald Denk und Alexander Marchart wurde Mittwochvormittag fortgesetzt. Dabei betonte der Steirer einmal mehr, er wisse, dass Ex-Minister Karl-Heinz Grasser im Jahr 2004 den entscheidenden Tipp - nämlich, wie viel das Österreich-Konsortium mindestens bieten müsse, um den Buwog-Zuschlag zu erhalten, an seinen Vertrauten Walter Meischberger weitergegeben habe. Das sei ihm in den Jahren 2005 bis 2009 klar geworden.
Außerdem beharrte er: Dass er vor Gericht ein Geständnis ablege, habe nicht mit einem PR-Gag zu tun. Er wisse, dass er damit ein bis zehn Jahre Gefängnis riskiere, aber er habe das für sich so entschieden. Seit er diesen Entschluss gefasst habe, gehe es ihm gesundheitlich viel besser.
Pikantestes Detail seiner bisherigen Ausführungen: Meischberger habe ihm vor seinem Teilgeständnis im Gericht mit den Worten angesprochen: "Das kannst du nicht machen, wo wir jetzt so gut liegen." Hochegger habe darauf geantwortet: "Es gibt kein Wir."
Ebenfalls unter die Kategorie pikant fielen die ersten Minuten des neunten Verhandlungstages. Da teilte Richterin Marion Hohenecker mit, dass die beiden Schöffen und zwei Ersatzschöffen zu Protokoll gegeben hätten, dass Grasser-Anwalt Manfred Ainedter sie in einer Prozesspasue am gestrigen Dienstag angesprochen habe. Obwohl sie ein Gespräch mit ihm ablehnten mit dem Verweis darauf, dass das nicht erlaubt sei, habe Ainedter weiter mit ihnen reden wollen und ihre familiäre Freizeitgestaltung und berufliche Vergangenheit erwähnt. "Herr Doktor, Sie wissen aus ihrer langjährigen Erfahrung, dass das nicht geht", so die Richterin. Ainedter rechtfertigte sich mit "Smalltalk". Auch das sei nicht erwünscht, belehrte ihn die Vorsitzende. -
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Der Privatbeteiligtenvertreter der CA Immo ist am Wort. Er fragt, warum sich Meischberger nicht direkt an das Österreich-Konsortium gewandt habe, sondern ihn, Hochegger zwischengeschaltet habe. Hochegger meint, das habe er schon mehrfach beantwortet. Vor ihm sie Senator Kallinger ins Projekt involviert gewesen, dieser sei ausgeschieden, dann sei man auf ihn zugekommen. Möglicherweise sei er "ein Notnagel" gewesen, das wisse er nicht. Er kenne Meischbergers Beweggründe auch nicht, könne nur vermuten, dass dieser nicht aufscheinen wollte.
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Ob Hochegger nie von Ex-Immofinanz-Chef Petrikovics gefragt worden sei, woher er seine Informationen habe - etwa aus "Betriebsspionage"? Hochegger wiederholt sich einmal mehr: Petrikovics habe gefragt, wie verlässlich die Information über die 960 Millionen Euro sei, er, Hochegger, habe geantwortet: "Sehr verlässlich - das war seine Nachfrage."
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Warum Petrikovics erst vor der zweiten Bieterrunde auf Hochegger gehört habe? Immerhin habe Hochegger schon zuvor von einer Milliarde Euro, die das Konsortium zu zahlen bereit sei, gesprochen. Hochegger meint, das müsse wohl Petrikovics gefragt werden. Ob Letzterer die Information gegengeprüft habe, an anderer Stelle? Hochegger hält das für unwahrscheinlich, meint lediglich: "Für Petrikovics war Meischberger nicht sichtbar."
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Zur Erinnerung: Beim Buwog-Verkauf wurden in der ersten Bieterrunde am 4. Juni 2004 von der CA Immo 923 Millionen Euro, vom Österreich-Konsortium 837 Millionen Euro geboten. Daraufhin wurde eine zweite Bieterrunde angesetzt - laut Staatsanwaltschaft, weil „die Falschen“ vorne lagen, was die Verteidigung vehement bestreitet. Bei der nächsten Angebotsöffnung betrug die Differenz nur noch eine Million - 961 Millionen Euro bot das Österreich-Konsortium, 960 Millionen Euro die CA Immo.
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Ob er Wahrnehmungen zu Kontakten zwischen Petrikovics und Immobilienmakler Plech habe? Ob sich die beiden über die 960-Millionen-Information eventuell ausgetauscht hätten?, will der Privatbeteiligtenvertreter der CA Immo (die sich im Rennen um den Buwog-Zuschlag dem Österreich-Konsortium geschlagen geben musste) wissen. Hochegger kann dazu nichts sagen.
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Kurz zusammengefasst: Die Buwog-Provisionsmillionen kamen laut Hochegger zuerst von einer Gesellschaft der Constantia Privatbank/Immofinanz auf eine Briefkastenfirma Hocheggers auf Zypern ("Astropolis"), von dort wurden letztlich 80 Prozent auf Wunsch Meischbergers nach Liechtenstein (über die Omega) weitergeleitet. Um das abzuwickeln habe er den Bankberater W. in Wien getroffen. Dieser habe ihm einen Zettel gezeigt mit drei Konten - dem Konto Nathalie, Karin und dem Konto 400.815 gezeigt.
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W. habe bei dem Treffen in Wien zu Hochegger gesagt, das Konto Nathalie, das gehöre Meischberger, das Konto Karin, das gehöre Plech, und das Konto 400.815, das gehöre "eurem Partner, dem Herrn Grasser". Für Hochegger, so sagt er nun, "war es ein Schock, dass er mir das gesagt hat".
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Mittagsfazit
Der heutige neunte Verhandlungstag im Grasser-Prozess begann mit einer scharfen Rüge der Richterin Marion Hohenecker für Grassers Verteidiger Manfred Ainedter. Der Anwalt habe die Schöffen angesprochen und ihnen zu verstehen gegeben, dass man über ihr Privatleben recherchiert habe, kritisierte die Richterin. Ainedter meinte, es sei "nur Smalltalk" gewesen. Auch das sei nicht in Ordnung, wurde der Verteidiger gerügt.
Danach waren die beiden Oberstaatsanwälte Gerald Denk und Alexander Marchart am Wort. Sie befragten den teilgetsändigen Ex-Lobbyisten Peter Hochegger zu seiner zypriotischen Briefkastenfirma Astropolis, über die die Buwog-Provision (ein Prozent des Verkaufapreises der rund 60.000 Bundeswohnungen im Jahr 2004 an das Österreich-Konsortium rund um Immofinanz und RLB OÖ) in Tranchen geflossen sein soll.
Laut Hochegger habe er „keine Ahnung“, warum die Struktur der Gesellschaft so war, wie sie war – er habe da seinen Beratern vertraut. Jedenfalls sei er aber über jede Tranche informiert gewesen. Das Geld sei von Zypern über die Gesellschaft Omega (mittels eines Vertrages, in dem nie erbrachte Leistungen formuliert waren) weiter nach Liechtenstein geflossen – auf die drei Konten Nathalie, Karin und 400.815.
Der Bankberater W., der ihm von Walter Meischberger, seines Zeichens Lobbyist und Trauzeuge von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, vorgestellt und empfohlen worden sei, habe ihm dann bei einem Treffen im Herbst 2005 gesagt, dass eines der Konten (400.815) Grasser zuzuordnen sei. Das habe ihn, Hochegger, „geschockt“.
Außerdem beharrte Hochegger im Verlauf seiner Einvernahme: Sein Geständnis sei „weit entfernt von einem PR-Gag“. Er sei sich der Tragweite bewusst, fühle sich aber seit seinem Entschluss dazu, viel besser. Meischberger dürfte es nicht so gehen, letzterer wurde nämlich von Hochegger schwer belastet. Demnach soll Meischberger Hochegger vor seinem Teilgeständnis im Gericht mit den Worten angesprochen haben: „Das kannst du nicht machen, wo wir jetzt so gut liegen.“
Nach der Verhandlungspause (bis 13:15 Uhr) sind die Verteidiger von Grasser, Norbert Wess und Manfred Ainedter, an der Reihe, Hochegger Fragen zu stellen. -
Langsam wird es wieder lebhafter in Österreichs größtem Gerichtssaal. Die Angeklagten Meischberger, Petrikovics, Thornton sowie S. sind von ihrer Mittagspause zurück. Auch die beiden Oberstaatsanwälte Marchart und Denk haben bereits wieder Platz genommen. Die Verteidiger der 14 Angeklagten unterhalten sich in mal kleineren, mal größeren Grüppchen.
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Auch der Immobilien-Makler
Ernst Karl Plech und Ex-Immofinanz-Chef
Karl Petrikovics betreten den Saal. Hinter ihnen kommt Grasser herein. Er hält sein Smartphone in Händen - blickt darauf hinab und dann durch den Saal auf die Journalisten und weiter auf die gerade eintretenden Schöffen. -
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Oberstaatsanwalt Marchart meldet sich zu Wort, was denn Hochegger zu "Schlussfolgerungen, die die Verteidigung anstellt" (eben in ihren Folien) sagen solle? Das sei nicht üblich. Denn: "Sie sind kein Beweismittel in der HV (Hauptverhandlung, Anm.)." Er fordert die Verteidigung daher dazu auf, so zu fragen, wie es üblich sei - nämlich, dazu Fragen zu stellen,was sich im Akt befinde.
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Wess lässt nicht locker: Er will die Wahrnehmung von Hochegger zu einem Punkt, der sich in der Anklageschrift befindet. Richterin Hohenecker mischt sich ein: "Die Rügen sind protokolliert. Wir lassen den Herrn Dr. Wess die Frage stellen und dann halten wir Inne."
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Oberstaatsanwalt Marchart erläutert nochmal seinen Standpunkt. Wess habe sich an die geltende Rechtssprechung des Obersten Gerichtshofes zu halten. Wess kontert: "Es ist das Zitat aus der Anklageschrift." Marchart: "Was soll er (Hochegger, Anm.) sagen zur Anklageschrift?" Wess: "Anklageschrift Seite 85 - ich zitiere nur aus der Anklageschrift."
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Grasser-Anwalt Wess zitiert nun also Seite 85 aus der Anklageschrift. Dort geht es um die "Tatplan-Theorie" (kurz: bei Privatisierungen des Bundes mitschneiden, Anm.) der Staatsanwaltschaft. Ob Hochegger mit Grasser, Meischberger und Plech einen solchen Plan geschlossen habe? "Was mich betrofft: Nein", sagt Hochegger.
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