Grasser Prozess 5

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Grasser Prozess 5

    Guten Morgen aus dem Wiener Straflandesgericht – und nachträglich: Willkommen im neuen Jahr. Ein neues Jahr, in dem alte Vorwürfe nach wie vor aufrecht sind – und deswegen beginnt der heutige Verhandlungstag so, wie er kurz vor den Weihnachtsfeiertagen geendet hat: Mit der (Fortsetzung der) Einvernahme des früheren Lobbyisten Peter Hochegger durch Richterin Marion Hohenecker sowie im Anschluss durch die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung.
    Ein Blick zurück in den Dezember 2017: Sie erinnern sich, der bislang größte Korruptionsprozess in der österreichischen Justizgeschichte begann mit einem Tag voller Ablehnungs- und Befangenheitsanträgen. Die Verteidiger, allen voran jene des Hauptangeklagten Karl-Heinz Grasser, seines Zeichens ehemaliger Finanzminister (Februar 2000 bis Jänner 2007), sahen die Vorsitzende des Schöffensenates als befangen an – einerseits, weil sich ihr Ehemann (selbst Richter) alles andere als wohlwollend auf Twitter über Grasser geäußert hatte, andererseits, wegen des sogenannten Villa Esmara-Prozesses. Letzterer dreht sich um den mitangeklagten Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics und den ehemaligen Tennis-Manager Ronald Leitgeb. Letzterer wurde von Richterin Hohenecker in erster Instanz zu 20 Monaten bedingt verurteilt, der Oberste Gerichtshof hob das Urteil auf und verwies das Verfahren zurück an die erste Instanz zur Neuverhadung. Allerdings: Petrikovics war während des erstinstanzlichen Verfahrens verhandlungsunfähig, konnte also nicht verurteilt werden; mittlerweile ist er das wieder – und Hohenecker folglich weiterhin zuständig. Sein Anwalt, Otto Dietrich, befürchtete deswegen Befangenheit; Staatsanwaltschaft, Straflandesgericht und OGH indes nicht.
    Was kam danach? Der Tag der Staatsanwaltschaft, die Grasser und den 13 weiteren Angeklagten – Grassers Trauzeugen Walter Meischberger, dem Immobilienmakler Ernst Karl Plech, dem Ex-Lobbyisten Peter Hochegger, Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics, Ex-Immofinanz-Vorstand Christian Thornton, dem Steuerberater Gerald Toifl, dem Vermögensberater W., dem Ex-Geschäftsführer einer Raiffeisen-Firmen L., dem Ex-Geschäftsführer der Raiffeisen Leasing S. und einem dortigen Mitarbeiter S. – (nicht nur) Untreue vorwirft. Alle Genannten bestreiten die Vorwürfe (mit Ausnahme von Hochegger, der später ein Teilgeständnis ablegte, zu dem er heute weiter befragt werden wir).
    Darauf wiederum folgten die Auftritte der Verteidiger – die mal länger (Grassers Anwalt Norbert Wess beanspruchte gleich einen ganzen Prozesstag für seine Ausführungen, die er anhand von Folien, die er auf die ehrwürdigen Wände des denkmalgeschützten Großen Schwurgerichtssaales projizieren ließ, zu stützen suchte) – mal kürzer andauerten (Hocheggers Pflichtverteidiger Leonhard Kregcjk beschränkte sich auf eine wenige Minuten andauernde Verlesung des Teilgeständnisses seines Mandanten).
    Und zuletzt kam eben Hochegger selbst an die Reihe. „Ich habe mitgeholfen, dass ein Amtsträger (Grasser, Anm.) aus einem Geschäft mit der Republik 2,4 Millionen Euro bekommt“, sagte er vor Gericht. Und: „Ich war nicht couragiert genug, auszusteigen. Ich wollte auf meine Provision nicht verzichten.“

    Das Buwog-Geld – 9,6 Millionen Euro (ein Prozent des Verkaufspreises der rund 60.000 Bundeswohnungen an das Österreich-Konsortium um Immofinanz und RLB OÖ im Jahr 2004) sei zuerst von einer Gesellschaft der Constantia Privatbank/Immofinanz auf Hocheggers zypriotische Firma „Astropolis“ geflossen, von dort wurden 80 Prozent auf Meischbergers Wunsch nach Liechtenstein. Um das abzuwickeln habe er einen Bankberater in Wien getroffen. Dieser habe ihm einen Zettel gezeigt mit drei Konten - dem Konto Natalie, das gehöre Meischberger, dem Konto Karin, das gehöre Plech, und dem Konto 400.815, das gehöre „eurem Partner, dem Herrn Grasser“, habe der Liechtensteiner Anlageberater Christoph W. gesagt, so Hochegger. Wobei: W. habe gar nicht gewusst, dass es sich um Buwog-Geld handele – er habe falsche Papiere vorgelegt bekommen.

    Grasser, Meischberger und Plech bestreiten die Vorwürfe vehement. Grasser unterstellte dem „PR-Mann Hochegger“ gar, zu versuchen, „sich mit der Unwahrheit freizukaufen“.
    Nun aber genug vom Gewesenen – ein Blick nach vorne: Nicht nur Hochegger wird in dieser Woche genau beäugt werden, auch der gerade 49 Jahre alt gewordene Grasser wird es. Denn, die Chancen stehen günstig, dass der frühere Finanzminister erstmals einvernommen wird – womöglich schon am morgigen Mittwoch.
    Im Großen Schwurgerichtssaal eingetroffen ist Grasser bereits; ebenso wie einer seiner Anwälte, Norbert Wess, der mitangeklagte Ex-Immofinanz-Vorstand Christian Thornton sowie der frühere Immofinanz-Chef Karl Petrikovics. Ebenfalls immer voller werden die Sitzplätze im ersten Stock, auf der Galerie, die den Zusehern vorbehalten sind.
    Langsam finde sich auch die Privatbeteiligtenvertreter ein, ebenso seine Unterlagen zurecht rückt Anwalt Michael Dohr, der einen Porr-Mitarbeiter vertritt. Dann ein hörbares Köpfedrehen - Ex-Lobbyist Peter Hochegger betritt den Saal durch den Haupteingang, nicht - wie für Beschuldigte "üblich" durch den Seiteneingang. Er nicht den Anwesenden zu und geht nach vorne zu seinem Platz; er sitzt zwischen dem Immobilienmakler Ernst Karl Plech und Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics. Hochegger wirkt gut gelaunt, lacht seinem Verteidiger zu, sieht sich ruhig in Österreichs größtem Gerichtssaal um.
    Nun nehmen auch die beiden Oberstaatsanwälte, Gerald Denk und Alexander Marchart, Platz.
    Während auf Richterin Marion Hohenecker und die Schöffen gewartet wird, macht unter den Wartenden ein Thema die Runde: Während der Weihnachtstage wurde publik, dass der Hauptangeklagte Grasser ein US-Konto mit rund einer Million Euro besitzt - obgleich sein (zweiter) Anwalt Manfred Ainedter betonte, das Geld habe "keinen Buwog-Bezug", wurde das Konto gesperrt. Ainedter übt sich seither im Beschwichtigen: Grasser habe in den USA privates Geld in einem Fonds veranlagt. Erträge daraus seien in der Folge nach Österreich überwiesen worden. Seiner Bank habe der Ex-Minister dieses Vorgehen angekündigt - trotzdem habe sie eine Geldwäscheverdachtsmeldung erstattet; der Bank droht nun eine Schadenersatzforderung. Ob das Konto heute Thema wird? Wir werden sehen.
    Das Filmen und Fotografieren muss eingestellt werden, die Verhandlung wird fortgesetzt.
    Die sieben anwesenden Schöffen werden vereidigt.
    Grasser-Verteidiger Ainedter geht nach vorne - er moniert (wie schon im vergangenen Jahr) die Sitzordnung (die Anwälte finden, sie sitzen an der "tiefsten Stelle im Saal"). Richterin Hohenecker wirkt pikiert: Sie wolle festhalten, dass die Angeklagten genau auf demselben Niveau sitzen, wie wenn sie auf der alten hölzernen Anklagebank Platz nehmen müssten, nun hätten sie aber sogar Schreibtische und Steckdosen. Die Anwälte aber säßen "nicht auf dem Niveau der Staatsanwaltschaft" wird entgegnet - und im Protokoll vermerkt.
    Der Vermögensberater W. ist heute nicht anwesend, sein Anwalt erklärt: "Er will ausdrücklich, dass diese Verhandlung weitergeht", allerdings sei W. "krankheitsbedingt verhindert". Aber: "Er möchte dieses Verfahren nicht verschleppen, er möchte, dass diese Verhandlung weitergeführt wird."
    Grasser-Anwalt Wess nimmt nun das Mikrofon an sich: Er stellt den Antrag, dass die von der Staatsanwaltschaft in ihrem Eröffnungsvortrag verwendeten Folien dem Akt beigefügt werden sollen. Die beiden Oberstaatsanwälte haben die Herausgabe bisher abgelehnt, weil es in der Strafprozessordnung keine entsprechende Vorgabe gebe. Wess konkretisiert nun: Es gebe keine Vorschrift, die die Weitergabe der Folien verbiete. Außerdem habe auch die Verteidigung ihren Foliensatz weitergegeben.
    Wess will die Folien insbesondere deswegen haben, weil sich darin eine Skizze befindet, die den angeblichen Buwog-Geldfluss, respektive "Tatplan" (Kurzfassung: Grasser, Meischberger, Plech und Hochegger hätten bei Privatisierungen des Bundes "mitschneiden" wollen - mit System, so die Anklagebehörde, Anm.) darstellen soll. Diese scheine sonst nirgends auf, kritisiert der Grasser-Anwalt. Die Angeklagten müssten sich aber damit konfrontieren lassen. Das sei nicht rechtsstaatlich bedenklich.
    Die übrigen Verteidiger schließen sich dem Antrag an, da sie hier die Möglichkeit orten, dass es sich hier um einem Nichtigkeitsgrund handeln könnte.
    Oberstaatsanwalt Marchart erklärt sich - Grasser-Anwalt Ainedter ruft dazwischen: "Man versteht nichts, ich sag's nur." Sein Kollege Wess macht weiter: Man stelle überdies den Antrag, dass die Staatsanwaltschaft ihren "Anklagevortrag korrigiert". Denn: Alle Anklagepunkte müssten ausgeführt werden, sodass jeder Angeklagte alle gegen ihn vorgebrachten Vorwürfe verstehe. Aber: Die Ausführungen hätten sich nur auf Grasser, Meischberger, Plech, Hochegger und "des dreizehnt Angeklagten".
    Damit ist Grasser-Anwalt Wess aber noch nicht fertig: Er kritisiert, dass durch Entscheid des Oberlandesgerichts Wien aus der Anklage der Punkt "Lehman Brothers" gestrichen wurde. Die Oberstaatsanwälte hätten diesen Punkt aber in ihrem Eingangsstatement ausgeführt: Unter anderem habe Oberstaatsanwalt Marchart gemeint, dass 2004, als die Bundeswohnungen zum Verkauf standen, ein Investmenthaus gesucht wurde. Man habe Lehmann Brothers ausgewählt, um den Verkauf abzuwicklen. Zitat von damals: Grasser habe "angefangen an Rädchen zu drehen".
    Oberstaatsanwalt Marchart erhebt sich: Man sei "noch nicht soweit", dass die Verteidigung der Anklagebehörde ihren "Wortlaut" vorgebe. Man habe lediglich gesagt: "Es gebe eine eindeutige Indizienkette." Man erinnere sich: "Grasser, Meischberger und Plech wollten kassieren und sie haben kassiert." Außerdem habe man freilich alle Beschuldigten erwähnt - namentlich. Eventuell habe die Verteidigung hier "nicht zugehört". "Keiner wurde übergangen."
    "A bissal a Disziplin", betont nun Richterin Hohenecker - Grasser-Anwalt Ainedter hatte zu sprechen begonnen, die übrigen Verteidiger moniert, dass man ihn nicht verstehe.
    Er schaltet das Mikrofon ein und stellt den Antrag auf Protokollberichtigung. "Kein Vermögen" müsse gestrichen werden und ersetzt dadurch, dass Grasser keine Angaben zu seiner Vermögenslage gemacht habe. Auch bei der Adresse von Grasser brauche es Richtigstellungen, die Richterin habe Grasser nur gefragt, ob er in Kitzbühel wohne, nicht aber nach der genauen Adresse.
    Richterin Hohenecker will über diese Antrag später entscheiden lassen, bis dahin werde mit der Einvernahme Hocheggers weitergemacht, ordnet sie an. Der Ex-Lobbyist erhebt sich und geht in die Saalmitte, wo er sich in den Zeugenstand setzt. Sein Pflichtverteidiger Kregcjk geht ebenfalls nach vorne. Bevor es losgeht, werden noch die Bildschirme, die Hochegger filmen, damit ihn alle übrigen Angeklagten auch "von vorne" sehen können, zurechtgerückt. Ein nicht allzu leichtes Unterfangen - Grasser-Anwalt Ainedter legt selbst Hand an der Technik an, daraufhin wird der Bildschirm schwarz, um kurz darauf wieder ein Bild auszuspielen.
    Richterin Hohenecker fragt Hochegger, ob er bei seinen bisherigen Ausführungen bleibe. "Ich bleibe dabei", sagt dieser.
    Es geht nun um die Einvernahme Hocheggers im Korruptions-Untersuchungsausschuss des Parlaments. Worum es da gegangen sei? "Den Themenkreis Buwog, Telekom und Novomatic", sagt Hochegger. Ob er damals die Wahrheit gesagt habe? "Ich habe in einem Punkt nicht die Wahrheit gesagt", so Hochegger. Nämlich: Ob Grasser "finanziell aus dieser Situation profitiert hat", sagt Hochegger. Er habe das für sich behalten, "weil ich damals nicht so couragiert war".
    "Warum sagen Sie jetzt genau das Gegenteil?" Hochegger sagt, er war nicht so weit, zuzugeben, "dass ich diesen Beitrag zur Untreue geleistet habe".
    Richterin Hohenecker erklärt, Hochegger belaste nun aber nicht nur sich selbst, sondern auch andere Angeklagte. "Das liegt in der Natur der Sache", meint er knapp.
    Richterin Hohenecker fragt nun zu Hocheggers Tätigkeiten in der Vergangenheit. "Wir hatten viele ehemalige Mitarbeiter von Parteien - oder die bei Parteien mitgearbeitet haben - im Angestelltenverhältnis", so Hochegger. "Ernst Strasser zum Beispiel hatte eine Pauschale von 100.000 Euro im Jahr."
    Die politischen Kontakte seien "vorteilhaft" gewesen, da so Argumente vorab geprüft werden konnten, erklärt Hochegger. Das sei etwa im Telekombereich sehr gut gegangen, führt er als Beispiel an und nennt einen Namen eines ehemaligen SPÖ-Abgeordneten. Grasser-Anwalt Ainedter ruft dazwischen, die Richterin will sich nicht unterbrechen lassen: Man befinde sich im Protokoll auf Seite fünf - "bitte mitlesen".
    Richterin Hohenecker macht weiter: Damals habe er sich moralisch für schuldig bekannt. Hochegger bestätigt, diese moralische Einsicht hatte er damals schon. "Inszenieren Sie etwas?", fragt Hohenecker. Hochegger führt aus, dass ihm 2010 ein Burnout konstatiert war - daraufhin habe er sich mit Yoga und Ähnlichen auseinandergesetzt, unter anderem in Indien. "Der Lernprozess hat schon davor begonnen."
    Es geht wieder um die Zusammenarbeit Hocheggers mit ehemaligen Politikern, darunter Ex-Kanzler Alfred Gusenbauer oder Ex-Innenminister Karl Blecha (beide SPÖ). Der Angeklagte sagt, er selbst sei nicht zuständig für die Personalpolitik gewesen, das hätte sein Kollege übernommen. Die genannten Namen hätten aber nichts mit der Causa Buwog zu tun.
    Die Richterin zählt weitere Namen auf, die Hochegger allesamt bestätigt - darunter auch Personen von den Grünen. Danach, so die Vorsitzende, wurden dem Angeklagten im U-Ausschuss Medienartikel vorgehalten, die ihn porträtiert hätten. Daraus habe die Frage resultiert, warum es zum Bruch mit seinem Bruder (mit dem er in der Kommunikationsagentur zusammengearbeitet hatte) gekommen sei. "Warum?", will die Richterin wissen. Hochegger sagt: "Mein Bruder ist aus der Firma gar nicht ausgeschieden", er habe nur andere Aufgaben übernommen. Aber: "Er hat mein Verhältnis mit Walter Meischberger sehr kritisch gesehen." Letzterer hatte aber "kein Hausverbot".
    "Wie viele Mitarbreiter hatte Sie?", fragt die Richterin. Das habe variiert, in Summe seien es am Höchststand wohl um die 80 gewesen, antwortet Hochegger. Von vielen davon habe es kritische Stimmen hinsichtlich Meischberger gegeben. Er, Hochegger, habe diesen zugehört, dann aber seine eigenen Entscheidungen getroffen. Denn, etwa die wahrgenommene Nähe zu Grasser oder Meischberger habe für ihn eher einen Vorteil dargestellt. Es sei eben wichtig, "zu allen politischen Lagern politische Kontakte zu haben", das hätten die Mitarbeiter dann akzeptiert.
    Sehr wohl aufbegehrt hätten die Mitarbeiter aber im Jahr 2007 gegen ein Engagement des ehemaligen Kabinettchefs von Finanzminister Grasser, Matthias Winkler, - da habe Hochegger eingelenkt und etwa den Dienstwagen, der schon angefordert worden war, abbestellt.
    Während Hochegger spricht, dreht sich Grasser zu seinen beiden Anwälten um - alle drei stecken die Köpfe zusammen und besprechen sich kurz.
    "Hätten Sie besser auf Ihren Bruder hören sollen?" - "Im Nachhinein ist man immer klüger", kommentiert Hochegger knapp.

    Peter Hochegger am achten Tag des Buwog-Prozesses. Foto: APA

    Es geht nun um diverse Konzepte, die von Hochegger bzw. seiner Firma erstellt wurden. Ob er über diese einen Überblick gehabt habe? Hochegger erläutert, dass es dazu verschiedene Projektgruppen gegeben habe.
    Richterin Hohenecker blättert nun etwas rascher weiter - "hier werden Sie gefragt nach Herrn Schieszler (der frühere Kronzeuge im Telekomprozess und einstige Telekom-Vorstand, Anm)" - weiteres Blättern - "hier werden Sie nach dem neuen Telekomgesetzt befragt". Hochegger antwortet meist nur knapp mit "Ja."
    Richterin Hohenecker fragt nun nach Hocheggers Engagement bei den Freimaurern. Er sei 2012 "freiwillig ausgetreten", erklärt sich der Steirer. Denn ein wesentliches Kriterium, um der Gemeinschaft angehören zu dürfen, sei es, einen "guten Ruf" zu haben.
    Das U-Ausschuss-Protokoll wird weiter durchgegangen; mittlerweile sind wir auf Seite 27 angekommen. Thema: die Centrobank. Hier habe es einen "Erfolgsvertrag" gegeben und drei konkrete Aufträge, führt Hochegger nun aus. 2003 habe Meischberger den Kunden Raiffeisen Centrobank mit ihm bekanntgemacht. "Sie haben die Nähe zu Finanzminister und ÖIAG gesucht, wollten aber keinen Vertrag mit Meischberger machen." Er, Hochegger, sei "das Gesicht hin zur Centrobank" gewesen". Bei den ersten beiden Aufträgen habe Meischberger zwei Drittel der Gage in Rechnung gestellt, beim dritten Auftrag, dem Post-Börsengang, sei das gesamte Geld als Kapitaleinlage für die Valora Solutions verwendet worden - je zu einem Drittel für Meischberger, Grasser und Hochegger selbst.
    Hochegger nickt, während die Richterin ihn zu früheren Zitaten befragt. Sie blickt ihn an: "Nicken kann man nicht schreiben", verweist sie auf das Protokoll, das von der Verhandlung angelegt wird. "Ja", sagt Hochegger darauf.
    Es geht nun um Willibald Berner, dem früheren Kabinettschef im Verkehrsministerium unter Ressortchef Michael Schmid. Hochegger sagt, er bleibe bei seinen Ausführungen von damals. Ein Privatbeteiligtenvertreter meldet sich zu Wort - auf derselben Seite des Protokolls wurde ein Zerwürfnis "vom Haider-Lager und dem Grasser-Lager" thematisiert. Er würde das gerne verlesen haben. Die Richterin kommt der Aufforderung nach. Hochegger erklärt: "Die Skizze (vom "Tatplan", Anm.) von Herrn Berner ist im Jahr 2000 erstellt worden" - und in diesem Jahr, habe niemand ein etwaiges Zerwürfnis zwischen dem mittlerweile verstorbenen Kärntner Landeshauptmann und dem damaligen Finanzminister bemerkt. Das sei erst später, im Jahr 2002, aufgekommen.
    Seite 44 im Protokoll: Was unter dem "Modell Hochegger" zu verstehen sei, will Richterin Hohenecker erklärt haben. Der Angeklagte erläutert, dass seine Firma dafür bekannt gewesen sei, sich schwierigen Fällen anzunehmen und damit erfolgreich zu sein. Dass im U-Ausschuss in diesem Zusammenhang von einem "Feuerlöscher" gesprochen wurde, passe also durchaus.
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