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Grasser Prozess 3
3rd & 7 37yd
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Eine weitere "Richtigstellung" durch das Oberlandesgericht Wien, die Wess vorliest: "Wenn die WKStA (..) Aktenwidrigkeit vorwirft (...) so ist ihr zu entgegnen, dass Mag. Karl-Heinz Grasser nach dem Anklagetenor (...) bei verständiger Lesart tatsächlich (...) zur Last gelegt wird (...) sind der Anklagebehörde ihre eigenen Ausführungen (...) in Erinnerung zu bringen". Detail am Rande: Auch das findet sich in unserem "Presse"-Dossier zum Grasser-Prozess. Hier der Link dorthin. [premium]
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"So kann man nicht anklagen - den Vorwurf müssen Sie sich gefallen lassen", richtet Grasser-Anwalt Wess den Oberstaatsanwälte Marchart und Denk aus. Hintergrund ist, dass ein Angeklagter ausgesagt habe, es könne sein, dass die Namen Meischberger und Hochegger gefallen seien, sicher sei er nicht. In der Anklage sei das dann als Faktum präsentiert worden.
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Wess wiederholt nun, dass ein "Störfeuer der Verteidigung" (eine Spitze gegen das gestrige Wording der Staatsanwaltschaft) dazu geführt habe, dass etwa der Bereich "Lehman Brothers" aus der Anklage völlig gestrichen wurde. Anlass dafür, dass das überhaupt Eingang in die (nicht rechtskräftige) Anklageschrift gefunden habe, sei eine Aussage eines früheren Grasser-Mitarbeiters gewesen und eine üppige Medienberichterstattung darüber (Sie erinnern sich sicher, der Ausspruch von Michael Ramprecht: "Der Minister will Lehman"). Andere Belege habe es nicht gegeben. "Grasser war ja im Nebenberuf nur Finanzminister", meint Wess dazu sarkastisch. In Wahrheit habe er sich ja nur damit beschäftigt, wie er sich bereichern könne. Das sei doch absurd.
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"Das muss man sich erst einmal trauen." Wess zitiert aus Zeugenaussagen, die gemeint hätten, es habe rund um die Wahl von Lehman Brothers als Abwickler des Buwog-Deals keine Ungereimtheiten gegeben. Die Staatsanwaltschaft habe deswegen trotzdem anklagen wollen. Einmal mehr zitiert Wess aus der Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien, die eben dieses Vorgehen kritisiert habe.
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Wess schießt sich weiter auf die angeblich schlampige Arbeit der Korruptionsstaatsanwaltschaft in Zusammenhang mit der (aus der Anklage noch vor Prozessstart gestrichenen) Causa Lehman Brothers und die Ramprecht-Aussage ein. Die Korruptionsstaatsanwaltschaft habe gemeint, Ramprecht habe die Entscheidung der Kommission beeinflusst, deren Mitglieder "umgestimmt". Dem entgegen stünden andere Zeugenaussagen. Und einmal mehr: "Ich finde das wirklich bedenklich, dass das ein Störfeuer ist."
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Um die Pause für ein paar Informationen zu nützen - was ist ein Schöffensenat eigentlich?
Also: Ein Geschworenensenat umfasst abgesehen von den drei Berufsrichtern acht Geschworene. Die Geschworenen sind rechtliche Laien. Solche Laien gibt es auch im Schöffensenat; dieser ist aber kleiner und umfasst (außer den Berufsrichtern) zwei Schöffen. Im Grasser-Prozess gibt es auch zwei Schöffen und acht Ersatzschöffen, sollte einer der Hauptschöffen ausfallen (etwa aus Krankheitsgründen); ursprünglich waren es sogar zehn Ersatzschöffen. Mit der Einbindung dieser Laien soll dem Gerechtigkeitsempfinden der Bevölkerung Rechnung getragen werden. -
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Grasser-Anwalt Wess bietet an, seinen Vortrag, mit dem er nun weitermacht, später für eine Mittagspause zu unterbrechen. Und er setzt bei der Lehman-Causa fort. "Ich hoffe, Sie haben die Zitate noch im Kopf", sagt er. Und fügt dieser Sammlung ein weiteres hinzu: "Es waren neun Zeugen, die unisono ausgesagt haben" - und zwar entgegen den Ausführungen der Staatsanwaltschaft, sagt Wess.
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Nun zeigt Wess eine Folie von gestern - "die wir ja nicht kriegen", eine weitere Spitze gegen die Staatsanwaltschaft, die ihre Folien dem Gericht nicht zur Verfügung stellen will, da dies im Gesetz nicht vorgesehen ist. Es handelt sich um die Folie zum Verkauf der Wohnungsgesellschaften im Jahr 2004. Die Staatsanwaltschaft habe gemeint, Grasser hätte hier einen Einzelverkauf forcieren sollen, sprich die ursprünglich fünf Gesellschaften (eine davon die Buwog) separat verkaufen, um einen maximalen Erlös zu erzielen. Das Oberlandesgericht Wien habe das stark kritisiert, und zwar am 12. April 2017.
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Detail am Rande: Kollege Manfred Seeh hat über die Anmerkungen bzw. "Richtigstellungen" des Oberlandesgerichts Wien u.a. im Mai 2017 ausführlich geschrieben. So auch zu dem nun von Wess breit vorgetragenen Lehmann-Komplex. Zitat von Kollege Seeh: "Zum Anklagepunkt Lehman würden „keine die Täterschaft (unmittelbar) belegenden Urkunden vorliegen“. Die WKStA habe auch „geflissentlich übersehen“, was der damalige Verfahrensanwalt zu Protokoll gegeben hatte. Also stellte das OLG höchstselbst das Buwog-Verfahren in diesem speziellen Komplex ein."
>>> Hier geht es zum ganzen Artikel -
"Wir haben gestern von Märchen gehört (so hatte Ainedter die Ausführungen der Staatsanwaltschaft genannt, Anm.), heute hören Sie von Milchmädchenrechnungen", sagt Wess nun. "Aber nicht von mir, das schreibt das OLG Wien", zitiert er weiter. Was ist gemeint? Der Anklagepunkt, der einen durch Grasser mutmaßlich angerichteten Schaden von 35 Millionen Euro thematisiert hatte, hat der richterlichen Prüfung durch das OLG Wien ebenfalls nicht standgehalten. Diese Summe soll dem Staat entgangen sein, weil die Wohnbaugesellschaften im Paket verkauft wurden, hieß es bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft. Allerdings: Dies sei laut OLG „eine Milchmädchenrechnung“. Weitere Ermittlungen seien nötig - und der Punkt deswegen gestrichen worden.
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"Das ist das Problem und der Vorwurf, den ich der Ankagebehörde mache", sagt Wess: "Man wollte ein Ergebnis erzielen." Denn: "In Wahrheit fangen wir jetzt und hier von Neuem mit dem Ermittlungsverfahren an - obwohl wir uns eigentlich im Hauptverfahren befinden."
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"Das ist schwerer Hokuspokus", sagt Wess nun - gemeint sind noch immer die Gebote für die Wohnbaugesellschaften aus denen sich die Staatsanwaltschaft einen angeblichen Schaden von 35 Millionen Euro errechnet habe. "Nie im Leben können Sie die Einzelbewertungen für Anklagepunkte nehmen. Das wird alles ignoriert." Auch das OLG Wien habe von "unverbindlichen" Einzelbewertungen gesprochen - und nicht von fixen Angeboten.
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Ex-Minister Grasser und sein zweiter Verteidiger Ainedter, blicken während Wess' Vortrag immer wieder von ihren Smartphones auf die große Leinwand oberhalb des Richterpults auf, wo ständig neue Folien eingeblendet werden. Darauf zu lesen: die Ausführungen der Staatsanwaltschaft und die berichtigenden Kommentare des Oberlandesgerichts Wien. Wess liest das meiste davon vor.
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Nun präsentiert Wess ein Zitat, wonach einem Einzelverkauf der Wohnbaugesellschaften die Gefahr innegewohnt habe, dass die Bieter abspringen. Ein weiterer Zeuge habe gesagt: "Ein Abgehen vom Paketverkauf wäre gar nicht möglich gewesen." Das alles solle Grassers "korrektes" Verhalten untermauern.
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Grasser macht sich nun Notizen, während Wess die Conclusio des OLG Wien vorliest: "Keine für die Anklageerhebung hinreichende Gründe", seien in Zusammenhang mit dem Paket/Einzelverkauf durch die Korruptionsstaatsanwaltschaft aufgezeigt worden. Wess appelliert nun an die Schöffen, ob sie sich "gut aufgehoben" fühlen würden, bei so einer Anklageführung.
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Grasser-Anwalt Wess macht die Schöffen nun auf "zahlreiche Beispiele für den Verstoß gegen §3 StPO" in der Anklageschrift aufmerksam. Als erstes Beispiel hierfür nennt er Notizen von dem ehemaligen Ministeriumsbeamten Traumüller, in diesen sei laut Anklagebehörde ein Vermerk gefunden worden, auf "die von der CA Immo vorgelegte Bankgarantie/Finanzierungszusage (..) um 960 Millionen Euro". Das OLG Wien habe auch das korrigiert.
Was steht in §3 StPO? Dort heißt es:
(1) Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaft und Gericht haben die Wahrheit zu erforschen und alle Tatsachen aufzuklären, die für die Beurteilung der Tat und des Beschuldigten von Bedeutung sind.
(2) Alle Richter, Staatsanwälte und kriminalpolizeilichen Organe haben ihr Amt unparteilich und unvoreingenommen auszuüben und jeden Anschein der Befangenheit zu vermeiden. Sie haben die zur Belastung und die zur Verteidigung des Beschuldigten dienenden Umstände mit der gleichen Sorgfalt zu ermitteln. -
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Grasser-Anwalt Wess führt ein weiteres Beispiel an. Es sei in der Anklageschrift davon die Rede gewesen, dass Grasser seine Beamten nicht anhören wollte. Tatsächlich aber gebe es Aussagen, wonach "kein Informationsbedarf" bestanden habe. "Sehen Sie da irgendwo etwas, das besagt, der Minister wollte niemanden anhören?", fragt Wess in die Runde der Schöffen, von denen manche seinen Blick erwidern, andere starr auf die Leinwand und die dort befindlichen, gelb unterlegten, Passagen schauen.
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Der erste wesentliche Baustein für den angeblichen "Tatplan", den die Staatsanwaltschaft Grasser unterstellt (dessen Inhalte: "Mitschneiden" bei Privatisierungen, etwa beim Buwog-Deal, Anm.), sei laut Wess die pflichtwidrige Vergabe des Lehman-Brother-Auftrages gewesen. "Kann man den noch aufrechterhalten?", stellt der Verteidiger abermals eine rhetorische Frage. Aufrechterhalten, obwohl gerade der Lehman-Komplex ja aus der Anklageschrift gestrichen wurde.
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Wess bleibt beim "Tatplan". Er projiziert nun jene Skizze auf die Leinwand, die diesen "Tatplan" angeblich verdeutlichen würden (und gestern bei der Staatsanwaltschaft ebenfalls auf einer Folie zu sehen war). Sie erinnern sich: Darauf zu sehen ein rechteckiges Kastel, davon weiter gingen zwei Pfeile. Einer führte zu dem Namen Grasser und von dort weiter zu Meischberger und Hochegger sowie Plech. Auf der rechten Seite führte der Pfleil u.a. zum Namen Haider. "Die Staatsanwaltschaft hat nur den linken Bereich rot - im Staatsanwaltschaftsrot - eingerahmt", kritisiert Wess. Warum? "Weil sie sich für den Rechten einfach nicht interessiert hat." Die Theorie des "gemeinsamen Tatplans" sei so nicht aufrechtzuerhalten, meint Wess.
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Nun konfrontiert Wess die Schöffen und die Staatsanwaltschaft mit einer Aussage des früheren Lobbyisten Hochegger. Dieser habe - konfrontiert mit der "Tatplan-Skizze" - bei der ersten Einvernahme gemeint: "Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass ich so eine Skizze angefertigt habe". Trotzdem werde Hochegger vorgeworfen, an der Konstruktion eines solchen beteiligt gewesen zu sein und es nicht bestritten zu haben, kritisiert Wess. "Die Anklage ist in mehreren Punkten einfach falsch." Die Aussagen zum Tatplan seien zum Teil "schwerst aktenwidirg". Dagegen habe die Anklagebehörde gemeint die Skizze von Berner sei glaubwürdig aufgrund seiner Nähe zum Ramprecht. "Aber Ramprecht ist völlig unglaubwürdig, das sagt die Entscheidung des OLG Wien", betont Wess.
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Zwischenfazit
Gestern, Mittwoch, hatten die beiden Oberstaatsanwälte Alexander Marchart und Gerald Denk, ordentlich in Richtung des angeklagten ehemaligen Finanzministers Karl-Heinz Grasser und seiner mitangeklagten Vertrauten den (früheren) Lobbyisten Walter Meischberger und Peter Hochegger, sowie den Immobilienmakler Ernst Karl Plech ausgeteilt. Heute, Donnerstag, mussten sie dafür ordentlich einstecken – und werden sich wohl auch noch einiges anhören müssen.
Von wem? Grasser-Anwalt Norbert Wess ist heute an der Reihe, seine Gegendarstellung zum Eröffnungsvortrag der Staatsanwaltschaft vorzutragen. Und er tat bzw. tut das mithilfe etlicher Folien auf denen Zitate abgebildet sind. Diese Zitate stammen zum Teil von Zeugen, zum anderen Teil aus der Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien von April diesen Jahres. Damals hatte das OLG Wien zwei Anklagepunkte aus der 825-seitigen Anklageschrift streichen lassen und weitere Passagen kritisiert bzw. „richtiggestellt“.
So wurde Grasser in der ursprünglichen Version der Anklageschrift angelastet, schon in die Auswahl der Bank, die den eigentlichen Buwog-Deal begleiten sollte, eingegriffen zu haben (es war die mittlerweile pleitegegangene Lehman Brothers). Das OLG Wien aber fand die angebliche Parteilichkeit Grassers nicht belegt, es würden „keine die Täterschaft (unmittelbar) belegenden Urkunden vorliegen“. Das Verfahren in diesem speziellen Komplex wurde daraufhin eingestellt.
Ein weiterer Punkt, der nicht (mehr) Gegenstand des aktuellen Verfahrens ist: die angebliche Schadenssumme von 35 Millionen Euro, auf die Wess ebenfalls einging. Konkret: Die Korruptionsstaatsanwaltschaft lastete Grasser an, bei der Privatisierung der Bundeswohngesellschaften zum Nachteil der Republik agiert zu haben und nahm eine Schadenssumme von eben diesen 35 Millionen Euro an. Das OLG Wien sag ihn diese Berechnungen allerdings eine „Milchmädchenrechnung“ und verlangte weitere Ermittlungen.
Ein Zitat, das Wess freilich auf seinen Folien abdruckte – und während seines Vortrages gleich mehrfach festhielt: „Das ist schwerer Hokuspokus.“ „So kann man nicht anklagen.“ Und überhaupt: Die Staatsanwaltschaft habe gestern kein rechtliches, „sondern ein politisches Plädoyer“ gehalten – mehr noch: „Sie haben eine politische Abrechnung versucht.“
Überhaupt: Nicht nur in der Anklage befänden sich zum Teil „schwer aktenwidrige“ Ausführungen, schon im jahrelangen Ermittlungsverfahren gegen seinen Mandaten sei mit „unfairen“ Mitteln gearbeitet worden, erinnerte er etwa auf die kabarettistische Verlesung von Telefonprotokollen in einer Uni-Vorlesung (Stichwort: „Wo woar mei Leistung?“ oder Hausdurchsuchungen, von denen Journalisten vorab informiert wurden und deshalb „breit grinsend“ darauf gewartet hätten. Hinzu sei eine Unmenge an fehlerhafter, weil vorverurteilender Medienberichterstattung gekommen, die man in eine eigenen Gutachten vor Prozessstart aufgezeigt habe. Wess‘ dazu: „Mein Mandant ist beruflich ruiniert, Operation gelungen, Patient tot.“
Die Verhandlung wurde nun bis 13:30 Uhr unterbrochen. Dann wird Wess mit seinen Ausführungen weitermachen. -
Langsam kehren Schaulustige, Journalisten, Anwälte und Angeklagte in den Großen Schwurgerichtssaal zurück. Bestimmendes Thema in den Pausengesprächen war die Frage: Sind die Ausführungen von Grasser-Anwalt Wess zu kompliziert? Zu detailreich? Oder genau richtig? Was denken Sie?
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Gemeint ist die angebliche Bestechungszahlung im Rahmen der Buwog-Privatisierung im Jahr 2004. Damals sollen vom Österreich-Konsortium 9,6 Millionen Euro - über Umwege - in die Taschen von Grasser, Meischberger, Plech und Hochegger geflossen sein, sagt die Anklage. Was Wess u.a. daran stört: "Dass Sie dieselben 9,6 Millionen Euro als Untreue gegenüber der Republik Österreich juristisch anklagen und genau dieselben 9,6 Millionen Euro gegenüber der Immofinanzgruppe", sagt Wess und hält das - "da zitiere ich die rote Reichshälfte - für Vollholler".
Kleine Anmerkung hierzu: "Vollholler" ist ein Zitat von Noch-Bundeskanzler Christian Kern aus dem Wahlkampf - er gehört der SPÖ, also den "Roten" an. Auch die Staatsanwälte die schwarzen Talar mit roten Kragen tragen, werden in Juristenkreisen gerne mal als rot bezeichnet. -
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Wess kommt zur "nächsten Theorie der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft". Es geht um ein Vorkaufsrecht für die ESG Villach - eine der Wohnbaugesellschaften, die gemeinsam mit der Buwog zum Verkauf gestanden haben. Zeugen würden belegen, dass es eben Alternativen zum Verkauf gegeben habe. Das sei aber auch als Druckmittel genutzt worden.
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Dort, auf den Folien, geht es nun um die finanziellen Möglichkeiten des Landes Kärnten. Das Land habe überlegt, die ESG Villach - eine der 2004 zur Privatisierung stehenden Wohnbaugesellschaften - zu kaufen. Die Staatsanwaltschaft dagegen habe in der Anklage behauptet: "Es sei klar gewesen, dass Kärnten nicht ausüben werde". Zeugen hingegen behaupten das Gegenteil, nämlich, dass Kärnten ein Vorkaufsrecht gehabt habe. Solche Aussagen würden Grasser entlasten, würden aber "nicht einmal erwähnt" in der Anklage.
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Ein weiterer Vorwurf der Anklage wird nun von Wess analysiert. Nämlich jener der "parteilichen Entscheidung". Woraus leite die Staatsanwaltschaft das ab? Wess weiß es nicht - "ich habe dazu nichts gefunden". Und genau das habe das Oberlandesgericht Wien in seiner Erklärung vom April 2017 auch so geschrieben.
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Die beiden Oberstaatsanwälte Marchart und Denk flüstern sich kurz etwas zu, Richterin Hohenecker lässt ihren Blick über die Anwesenden im Saal schweifen. Verteidiger Wess hingegen fixiert seine Folien und liest davon ab - es sind abermals Notizen von Traumüller.
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