Grasser Prozess 3

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Grasser Prozess 3

    Willkommen zurück im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Landesgerichts für Strafsachen. Es ist Tag drei im Korruptionsprozess, der sich um die Privatisierung der Bundeswohnungen (Buwog) und die Einmietung der oberösterreichischen Finanz in den Terminal Tower dreht – und damit um den früheren Finanzminister Karl-Heinz Grasser, die (einstigen) Lobbyisten Walter Meischberger und Peter Hochegger, den Immobilienmakler Ernst Karl Plech, den früheren Chef (Karl Petrikovics) und Vorstand (Christian Thornton) der Immofinanz sowie acht weitere Angeklagte. Ihnen allen gemein ist der Vorwurf der Untreue – und dass sie diesen und andere Vorwürfe vehement bestreiten.
    Was geschah bisher? Im bislang größten Korruptionsprozess in der österreichischen Geschichte geht es um nicht weniger als 10,1 Millionen Euro an Bestechungsgeldern, die geflossen sein sollen. Und zwar in die Taschen von Grasser, Meischberger, Hochegger und Plech – und das über diverse Umwege über das Ausland auf unterschiedlichste Konten. Zahler seien eine Immofinanz-Tochter und eine Porr-Tochter gewesen. So zumindest vermutet und unterstellen es die beiden Oberstaatsanwälte Alexander Marchart und Gerald Denk. Und sie taten es gestern, Mittwoch, mit einprägsamen Worten.
    „Geld, Gier und Geheimnisse“ habe Grasser und seine Vertrauten verbunden. Ein „Tatplan“ sie zusammengeschweißt, der da gelautet habe: „kassieren“. Mehr noch: „Ein System organisierter Korruption“ habe Grasser ins Leben gerufen – um es aufrechtzuerhalten habe er stets zur rechten Zeit „die richtigen Rädchen gedreht“. So habe er bei der Privatisierung der Buwog die Information weitergegeben, wie viel das Österreich-Konsortium um Immofinanz und Raiffeisen Landesbank Oberösterreich mindestens aufwenden müsse, um die Konkurrenz, die CA Immo, zu überbieten – letztlich wurde um eine Million Euro mehr geboten. Grasser tat dies, so die Staatsanwaltschaft, weil es „die Zusage einer Bestechungszahlung gegeben“ habe.
    Auch bei einem zweiten Projekt – „einer Gelegenheit“, wie es Marchart und Denk nannten – hätte „die verschworene Viererbande“ zugeschlagen: beim Terminal Tower. Hier sei es aber schwieriger gewesen. Da sich die Träger des Baukonsortiums für den Büroturm (Porr und die RLB OÖ) sicher waren, den Zuschlag zu bekommen, lehnte man die Zahlung von gefordertem Schmiergeld erst ab. Daraufhin habe sich Grasser gegen die Einmietung der oberösterreichischen Finanzdienststellen in den Tower ausgesprochen. Letztlich sei entsprechendes „Bestechungsgeld“ – 200.000 Euro – geflossen.
    Weiter ging es um 500.000 Euro, die Grasser von seiner Schwiegermutter Marina Giori-Lhota erhalten haben will. Das könne nicht sein, sagten die Oberstaatsanwälte, denn: sie sei bei der angeblichen Geldübergabe nicht anwesend gewesen und habe obendrein bei den Finanzbehörden angegeben, nicht die Inhaberin des Geldes zu sein. Vielmehr habe Grasser fast 500.000 Euro in zwei gefüllten Kuverts an einen Mitarbeiter der Meinl-Bank übergeben - außerhalb der Geschäftszeiten und (für ihn unüblich) ohne Beleg.
    Um diese Zahlungen zu verschleiern, seien Briefkastenfirmen „im Ausland“ gegründet worden, führten die Oberstaatsanwälte aus. Wobei: Grasser schien nie als Berechtigter auf – sehr wohl dagegen Meischbeger, Plech und einmal gar Grassers Ehefrau Fiona Pacifico Griffini-Grasser („so schließt sich der Kreis“, kommentierte das die Staatsanwaltschaft).
    Grasser-Anwalt Manfred Ainedter zeigte sich über diese Ausführungen anschließend äußert empört: „Die Anklage wird – zur Jahreszeit passend – schmelzen wie ein Schneemann in der Sonne“, meinte er. Denn: „Es gibt keine Beweise.“ Woher auch? Grasser habe nie Interesse an Geld gehabt; die Anklageschrift folglich eine Aneinanderreihung von „Aktenwidrigkeit, freier Erfindung, blühender Fantasie und reiner Unterstellung“.
    Soweit zum Bisherigen. Heute ist Ainedters Kollege, Grassers weiterer Verteidiger, Norbert Wess, am Wort. Er wird eine Gegendarstellung zu den Ausführungen der Staatsanwaltschaft vortragen – und das werde wohl den ganzen Tag in Anspruch nehmen, wurde vorgewarnt. Wir werden sehen – und es für Sie tickern.
    Die Galerie des Großen Schwurgerichtssaals ist schon gut besucht - hier dürfen Schaulustige sitzen, sofern sie Platzkarten beantragt haben. Im Parterre sind schon einige Medienvertreter eingetroffen. Die Fotografen kreisen derzeit um Wess, der ja heute seinen Auftritt hat. Auch sein Anwalts-Kollege, der Verteidiger des mitangeklagten Immobilienmaklers Ernst Karl Plech, Michael Rohregger, ist bereits hier. Und der "Musterschüler" Christian Thornton - warum Musterschüler? Weil er stets der erste der 14 Angeklagten im Saal ist (er sitzt in der Mitte der Angeklagtenreihe) und auf die übrigen wartet.
    Nun ist auch der frühere Lobbyist Peter Hochegger eingetroffen sowie der mitangeklagte Vermögensberater W. Letzterer hatte am ersten Tag des Prozesses gemeint, er habe durch das lange Verfahren und die "mediale Vorverurteilung" alles verloren.
    Es wird ein wenig lauter im Saal, man hört ein bekanntes Lachen - Grasser-Anwalt Ainedter kommt herein und bereitet seine Unterlagen vor. Dahinter folgt der Immobilienmakler Plech. Leiser dagegen Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics - er unterhält sich mit seinen Verteidigern. Auch die Mitangeklagten S. (Ex-Geschäftsführer der Raiffeisen Leasing) und G. (Ex-Terminal Tower-Geschäftsführer) unterhalten sich.
    Übrigens: Journalisten dürfe nur in den Saal, wenn sie sich vorab akkreditiert haben - ihnen wurde dann ein graues Ausweisschild übergeben. Die Angeklagten und ihre Verteidigerriege (Anwälte und deren Mitarbeiter) tragen hingegen grüne Schilder.
    Die Schöffen (zehn an der Zahl) haben den Saal betreten; auch die beiden Oberstaatsanwälte Gerald Denk und Alexander Marchart sind da.
    Einer bleibt der Verhandlung heute fern: Anwalt Michael Dohr (er fiel in den vergangenen zwei Tagen durch schrille Anzüge - einmal mit Geldscheinen geziert auf).
    Grasser und Meischberger betreten den Saal. Richterin Marion Hohenecker setzt die Verhandlung fort. Es geht los!
    Richterin Hohenecker sagt, sie gibt nun ein Foto durch, das dem Akt beigelegt werden soll. Es ist eine Aufnahme des leeren Großen Schwurgerichtssaals. Grund dafür: Die Verteidigung kritisiert die Sitzordnung, da Anwälte und Angeklagte am "tiefsten Punkt im Saal" Platz nehmen müssen.
    Es gibt einen Antrag. Der Verteidiger des Zehntangeklagten - W. (Ex-Geschäftsführer der Terminal Tower GmbH) - bittet darum, dass sein Mandant nicht bei jedem Verhandlungstermin anwesend sein müsse. Das würde ihn "seinen Job kosten", sagt er. Das Gericht zieht sich zur Beratung zurück. Die Verhandlung wird unterbrochen.
    Ex-Minister Grasser nutzt die Pause, um mit seinen Anwälten den Saal zu verlassen. Auch sein Trauzeuge Meischberger schließt sich an sowie Plech, der als "väterlicher Freund" Grassers gilt.
    Nun unterhalten sich Oberstaatsanwalt Denk und Grasser-Anwalt Wess. Denk schüttelt heftig den Kopf, Wess spricht in seine, vor den Mund gehaltene Hand hinein. Der zweite Grasser-Anwalt, Ainedter, plaudert unterdessen mit einigen anwesenden Journalisten.
    Die Verhandlung wird fortgesetzt; Schöffen und Richtersenat sind zurückgekehrt.
    Richterin Hohenecker lehnt den Antrag ab - der Angeklagte muss folglich der gesamten Verhandlung beiwohnen. Dem Richtersenat sei aber bewusst, dass dies eine Herausforderung sei - "zu späterer Stunde wird darauf Rücksicht genommen werden".
    Alle stimmen nun zu, dass die Fotos beigelegt werden dürfen. Allerdings nur, wie Oberstaatsanwalt Marchart betont, wenn die abgebildeten Reihen ordentlich nummeriert werden.
    Der Anwalt des Dreizehntangeklagten beklagt, dass gestern ein E-Mail seines Mandanten an die Leinwand im Gerichtssaal projiziert wurde. Das hatte die Staatsanwaltschaft in ihren Eröffnungsvortrag eingebaut. Der Anwalt beantragt daher die Löschung dieses Teils aus dem Akt sowie eine Belehrung der Staatsanwaltschaft zu dieser Causa, denn es sei nicht rechtmäßig, seinen Mandanten so vorzuführen.
    Oberstaatsanwalt Marchart rechtfertigt sich - er habe die E-Mail eingeleitet mit: "Die Worte des Dr. Toifl mit denen er sich auseinandersetzen wird müssen". Die Staatsanwaltschaft spricht sich insofern gegen diesen "rechtlich völlig unbegründeten Antrag" aus.
    Damit ist nun Grasser-Anwalt Norbert Wess mit seiner Gegendarstellung an der Reihe.
    Grasser-Anwalt Wess wendet sich an die Oberstaatsanwälte: "Mich hat Ihr gestriges Plädoyer wirklich betroffen gemacht - es war kein rechtliches Plädoyer, es war ein politisches Plädoyer. Sie haben hier eine politische Abrechnung versucht." Und dies mit Folien und Fotos unterlegt. "Sie haben hier eine Show abgeliefert, die ich von Staatsanwälten so nicht erwartet hätte." Er habe das "so noch nicht erlebt".
    Die Arbeit mit Schlagwörtern wie "Geld, Gier, Geheimnisse" erinnerten ihn an "Harry Potter für Erwachsene". Er werde daher so handeln, wie es sich gehöre - und "Zeugen, Daten, Fakten" präsentieren.
    Auch der Appell von Oberstaatsanwalt Marchart, der die Argumente der Anwälte als "Störgeräusche" bezeichnet hatte, ärgert Grasser-Anwalt Wess. "Hier sitzen die besten Anwälte" und diese "müssen sich von Ihnen sagen lassen, dass sie Störgeräusche machen" - verwies er auf die Anträge, die am ersten Gerichtstag von der Verteidigung eingebracht wurden. Das sei aber eben "Berufspflicht" - "und Sie sagen, wir haben deswegen einen Tag verloren". Das sei doch absurd, man sei nur "unserer Berufspflicht nachgegangen". "Mit solchen Aussagen machen Sie dem Rechtsstaat keinen Dienst."
    "Und wenn Sie sagen - 'Aktenwidrigkeiten sind Nebelgranaten' - dann sage ich Ihnen, ich werde Ihnen heute Aktenwidrigkeiten präsentieren", so Wess. Und am Ende werde man sehen, ob das "Nebelgranaten" sind.
    Grasser-Anwalt Wess beginnt nun mit zwei Folien. Es geht um das medienrechtliche Gutachten, das im Vorfeld des Prozesses erstellt wurde. Darin finden sich mehrere hundert Artikel, in denen "medienrechtliche Vorverurteilungen" aufgekommen seien, die es nie gegeben habe. "Da rede ich nicht über einfache Zeitungsartikel, da rede ich über Hausdurchsuchungen bei meinem Mandaten, wo die Justiz vorab die Presse informiert hat", sagt Wess. Journalisten hätten grinsend auf die Ermittler gewartet, bis in die Zimmer von Grassers Tochter wäre hineinfotografiert worden. "Sie (er meinte die Staatsanwälte, Anm.) sind dafür verantwortlich", sagt Wess. "Sie hätten sagen müssen: Das entspricht nicht einem fairen Verfahren." Überhaupt: "Mein Mandant ist beruflich ruiniert, Operation gelungen, Patient tot."
    Ein weiteres Negativbeispiel: Das Vortragen von Telefonprotokollen, die in der Uni Wien im Zuge einer Lesung vorgetragen wurden - von Kabarettisten. Das alles seien Vorkommnisse gewesen, die die Unschuldsvermutung und das Prinzip eines fairen Verfahrens verletzten.
    Nun kommt Grasser-Anwalt Wess zu den Vorwürfen gegen Grasser - er tut es mit einer Folie, auf der jene Vorwürfe, die vom Oberlandesgericht aus der Anklageschrift gestrichen wurden, ebenfalls durchgestrichen sind. Übrig bleiben demnach: die Buwog-Vergabe (hier sollen laut Anklage Bestechungsgelder geflossen sein) und der Terminal Tower (ebenfalls), nicht mehr dabei: Lehman Brothers (Grasser solle die Auswahl dieser Bank zur Abwicklung des Buwog-Deals beeinflusst haben), und die Erlösmaximierung im Zuge der Buwog-Privatisierung (Grasser habe es hier unterlassen, eine weitere Bieterrunde einzuberufen, um möglichst viel Erlös für die Buwog zu lukrieren). Wess' Fazit: Die Anklage umfasse dementsprechend gar nicht 825 Seiten, sondern weit weniger.
    Nächster Punkt: der "Tatplan". Man habe Grasser gestern gesagt, er habe "die Politik missbraucht als Ganzes", so Anwalt Wess. "Das gründet alles auf einem Vorbegriff von einem Ergebnis."
    Ex-Minister Grasser sitzt aufrecht, während sein Anwalt spricht. Immer wieder nickt er.
    Grasser-Anwalt Wess kritisiert nun, dass in den Folien der Staatsanwaltschaft außerdem Fotos von Grasser und Mitangeklagten eingebaut waren. Und: Die Staatsanwaltschaft habe versucht, in den "Tatplan" auch andere - mit diesem Verfahren gar nichts zu tun habende - Fälle einzubauen. Nämlich einstige Verdächtigungen in Zusammenhang mit der Novomatic und der Raiffeisenbank Centrobank. Damals wurde Grasser u.a. vorgeworfen, Gesetzesänderungen veranlasst zu haben sowie eine pflichtwidrige Erteilung einer Konzession - gegen Zahlung. Letztlich sei die Causa eingestellt worden.
    Grasser-Anwalt Wess ermutigt nun auch die Schöffen: "Seien Sie kritisch - aber glauben Sie uns: Wir stellen Anträge, weil wir uns das gut überlegt haben." Man wolle damit nicht "originell" sein, sondern: "Ich weiß, was ich tue."
    Grasser im Großen Schwurgerichtssaal. Foto: APA
     
    von DiePresse.com bearbeitet von Hellin Jankowski 12/14/2017 9:26:28 AM
    Nun kommt Grasser-Anwalt Wess zum Einspruch gegen die Anklageschrift. Dafür habe man 14 Tage Zeit gehabt - das sei viel zu wenig gewesen. Und: Er erläutert, dass die Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien zur Anklage in den Medien nicht vorgekommen sei. Hier möchte ich einwenden: Die "Presse" hat dies sehr wohl u.a. im "Grasser-Dossier" erläutert.
    Anwalt Wess ist freilich noch nicht am Ende seiner Kritik: Er beanstandet, dass in der Anklageschrift zum Teil Quellenangaben fehlen würden - auch das habe das Oberlandesgericht Wien kritisiert. "Teils beschränkt sich die Anklageschrift auf die Wiedergabe (bloßer) Mutmaßungen und/oder Schlussfolgerungen ohne konkrete Benennung oder Darlegung der diesen zugrundeliegenden Indizien und Erwägungen", habe das OLG Wien geschrieben, zitiert Wess - und er mokiert: "Hier spielt aber die Musik; das ist der Kern der Anklage."
    Außerdem rühmt sich Wess, dass er die Folien seiner Argumentation sehr wohl dem Gericht zur Verfügung stellen werde - im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft. Diese habe argumentiert, dass dies im Gesetz nicht vorgesehen sei. Wess: "Es ist aber auch nicht verboten - bleiben Sie kritisch", ermutigt er die Schöffen.
    Oberstaatsanwalt Marchart nickt übrigens im Hintergrund - es sei eben im Gesetz nicht vorgesehen soll das wohl bedeuten.
    Das Oberlandesgericht Wien habe außerdem zahlreiche Richtigstellungen vornehmen müssen, sagt Wess. Als Beispiel führt er Notizen des mitangeklagten Steuerberaters Toifl an. Diese seien von der Staatsanwaltschaft als "Ergebnis einer Besprechung" angeführt worden - tatsächlich könne das aufgrund der Uhrzeit und des Datums nicht sein.
    Die beiden Anwälte von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, Manfred Ainedter und Norbert Wess. Foto: APA-Pool
     
    von DiePresse.com bearbeitet von Hellin Jankowski 12/14/2017 9:40:27 AM
    Grasser-Anwalt Wess meint, dass "wir solche Fehler" heute noch zu Hauf präsentiert bekommen würden.
    Wess wendet sich abermals an die Schöffen - sie sollten sich vorstellen, "einmal selbst hier im Schützengraben", gemeint ist die Anklagebank, zum Liegen zu kommen. Würden sie dann wollen, dass so eine Anklageschrift gegen sie vorgebracht werde? Eine Anklageschrift voller, laut Wess, "Missinterpretationen", die das OLG Wien "richtigstellen" müsse.
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