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Grasser Prozess 2
3rd & 7 37yd
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Nun ist die Vertreterin der Finanzprokuratur am Wort. Die Republik Österreich habe sich dem Verfahren mit einer Schadenersatzzahlung angeschlossen, da vermutet werde, dass die Angeklagten an der "pflichtwidrigen Erteilung des Zuschlags" bei der Privatisierung der Buwog und an der "pflichtwidrigen Erteilung des Zuschlags" zur Einmietung der oberösterreichischen Finanzdienststellen mitgewirkt hätten. Richterin Hohenecker ermahnt, den Privatbeteiligten stehe kein Eröffnungsplädoyer zu, sondern nur eine Anschlusserklärung.
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Grasser-Anwalt Ainedter unterbricht, das gehe nicht. Der Privatbeteiligtenvertreter habe nur zu sagen, worin der Anspruch bestehe, kein Plädoyer zu halten. Dieser will kontern - wird aber von Richterin Hohenecker unterbrochen. "Aus jetzt alle miteinander." Der Privatbeteiligtenvertreter kommt nun schnell zum Schluss.
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Petrikovics-Anwalt Dietrich kritisiert nun, das die Vertreterin der Finanzprokuratur für ihr Statement am Platz der Staatsanwaltschaft gesessen sei. Das dürfe nicht sein. Das wird protokolliert. Richterin Hohenecker untebricht damit die Verhandlung für eine kurze Mittagspause - um 13:30 Uhr soll es weitergehen.
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Zwischenfazit
Am zweiten Tag des Korruptionsprozesses rund um Ex-Finanzminister Karl Heinz Grasser und 13 weitere Angeklagte standen am Vormittag die Oberstaatsanwälte Alexander Marchart und Gerald Denk im Fokus. Sie rechneten vor: Grasser habe sich durch Untreue und Bestechung auf Steuerzahlerkosten 21 Minister-Jahresgehälter zugeschanzt. In anderen Worten: „Grasser, (sein Trauzeuge Walter, Anm.) Meischberger, (der Immobilienmakler Ernst Karl) Plech und (Lobbyist Peter) Hochegger wollten kassieren und sie haben kassiert.“ Mehr noch: Nach dem Motto „Geld, Gier, Geheimnisse habe „Grasser ein System organisierter Korruption geschaffen“.
Projekt eins: der Buwog-Deal. In der Ausschreibung habe es keine Vorgaben gegeben, außer einen möglichst hohen Preis zu erzielen. Grasser sei für die Republik für die Veräußerung verantwortlich gewesen. „Diese Befugnis hat er missbraucht“, sagte Marchart. Denn: Beim Verkauf von Buwog (und anderer Gesellschaften) seien in der ersten Bieterrunde am 4. Juni 2004 von der CA Immo 923 Millionen Euro, vom Österreich-Konsortium um Immofinanz und RLB OÖ 837 Millionen Euro geboten worden. Da es „damals bereits die Zusage einer Bestechungszahlung gegeben“ habe, habe sich Grasser vom zuständigen Beamten Heinrich Traumüller über die gebotenen Beträge informieren lassen. Da „die Falschen“ vorne lagen, hätte er eine zweite Bieterrunde angesetzt. Die nunmehrige Differenz: 961 (Österreich-Konsortium) zu 960 Millionen Euro (CA Immo). Grasser habe daraufhin gleich den Ministerrat aufgesucht und das Angebot annehmen lassen. Für die Staatsanwaltschaft ergibt sich daraus, dass Grasser seinen Vertrauten Meischberger und Hochegger den Betrag von 960 Millionen Euro als Maximalbetrag der CA Immo genannt habe und diese die Information an das Österreich-Konsortium getragen hätten.
Ähnlich die Vorwürfe rund um die Einmietung der oberösterreichischen Finanzdienststellen in den Terminal Tower: Da sich die Träger des Baukonsortiums für den Büroturm (der Baukonzern Porr und die Raiffeisen Landesbank OÖ) sicher waren, den Zuschlag zu bekommen, lehnte man die Zahlung von gefordertem Schmiergeld ab. Daraufhin habe sich Grasser gegen die Übersiedlung der Finanz ausgesprochen. Letztlich sei entsprechendes „Bestechungsgeld“ geflossen.
Weiter ging es um 500.000 Euro, die Grasser von seiner Schwiegermutter erhalten haben will. Das könne nicht sein, sagten die Oberstaatsanwälte, denn: die Schwiegermutter sei bei der angeblichen Geldübergabe gar nicht anwesend gewesen und habe obendrein bei den Finanzbehörden angegeben, nicht die Inhaberin des Geldes zu sein. Jedenfalls hat Grasser laut Anklage fast 500.000 Euro in zwei gefüllten Kuverts an einen Mitarbeiter der Meinl-Bank übergeben - außerhalb der Geschäftszeiten und (für ihn unüblich) ohne Beleg.
Um die Zahlungen zu verschleiern, seien Briefkastenfirmen „im Ausland“ gegründet worden. Wobei: Grasser schien nie als Berechtigter auf – sehr wohl dagegen Meischbeger, Plech und einmal gar Grassers Ehefrau Fiona („so schließt sich der Kreis“, kommentierte das die Staatsanwaltschaft). An die Schöffen appellierten die Oberstaatsanwälte: „Machen Sie die Augen auf“ – es gehe nur darum, was in der Hauptverhandlung passiere, sonst dürfe nichts das Urteil der Laienrichter beeinflussen.
Für Grasser und die übrigen 13 Angeklagten gilt freilich die Unschuldsvermutung. Alle 14 bestreiten die von der Korruptionsstaatsanwaltschaft vorgetragenen Anschuldigungen vehement.
Am Nachmittag folgen die Plädoyers der Verteidiger – bis 13:30 Uhr wurde die Verhandlung unterbrochen. -
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Was kommt nun? Vorgesehen ist, so hört man, dass Grasser-Anwalt Ainedter nun ein Zwischenplädoyer halten möchte, um mit den angeblichen Geschichten, die die Staatsanwaltschaft am Vormittag in ihrem Eröffnungsplädoyer aufgetischt habe, aufzuräumen. Morgen soll dann sein Kollege Wess sein Plädoyer halten. Wir werden sehen, ob der Plan aufgeht.
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Nun spricht "kurz" der Privatbeteiligtenvertreter der CA Immo. Ihr sei der Buwog-Zuschlag eigentlich zugestanden - dieser sei nicht erfolgt. Daher sei der CA Immo ein Schaden entstanden von 200 Millionen Euro. Das war es auch schon mit seinen Ausführungen.
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Ainedter hat Probleme mit dem Mikrofon, es ließ sich nicht einschalten. "Jetzt bin ich on air", scherzt er dann. Man habe eigentlich vorgehabt "in einem Stück unser Eröffnungsplädoyer zu halten". Aber: Die Oberstaatsanwälte hätten Ainedters "Blut derart in Wallungen gebracht, dass ich glaube nicht schlafen könnte", sollte er nicht unmittelbar etwas dazu sagen können.
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Was ihn stört? "Unheimliche Polemik", sagt Ainedter. Er meint etwa die 21 Minister-Jahresgehälter, die sich Grasser zugeschanzt haben soll - eine Summe, die ein Durchschnittsösterreicher erst in 370 Jahren Arbeit erhalten würde. das sei unpassend, sei doch die Staatsanwartschaft zur Objektivität verpflichtet.
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Die Staatsanwaltschaft habe weiters gemeint, die Anklage sei so lange, weil die Sache so komplex sei. Daher habe man hier und heute alles kurz heruntergebrochen. Und zwar: Grasser sei der "der Satan schlechthin, der Gott sei bei uns" gewesen, wollte "mitschneiden, hat sich an seine Freunde gewendet" und ein "System der Korruption aufgebaut".
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Er hoffe, dass die Schöffen den Ausfühungen der Staatsanwaltschaft folgen konnten - "ich konnte es nicht, obwohl ich seit acht Jahren mit der Sache befasst bin", sagt Grasser-Anwalt Ainedter. Und deswegen sei er auch immer davon ausgegangen, dass das Verfahren eingestellt würde.
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Was habe sich in den vergangenen Jahren nun tatsächlich abgespielt?, fragt Ainedter. Es habe Ermittlungen gegeben, die teils rechtswidrig waren. Er meint etwa die Telefonabhörungen. Außerdem: Gestern sei er in der ORF-"ZiB2" gewesen. Dort sei er mit den 825 Seiten der Anklage bzw. Details daraus konfrontiert worden - obwohl diese in der Hauptverhandlung noch gar nicht thematisiert worden ist. Das sei ihm im Laufe der Jahre mehrfach passiert - immer wieder hätten die Medien Details erfahren, hätten negativ berichtet, das sei eine nie dagewesene Vorverurteilung gewesen, die Unschuldsvermutung sei mehrfach gebrochen worden. "Das muss man alles wegschalten - ob das möglich ist, weiß ich nicht. Ich bitte sie aber, es zu versuchen", wendet sich Ainedter an die Schöffen.
Zur Erinnerung: Die Anwälte von Karl-Heinz Grasser, Walter Meischberger und Ernst Plech legten bereits vor Prozessstart ein 506 Seiten starkes Gutachten einer Kölner Anwaltskanzlei vor – darin wird Medien vorverurteilende Berichterstattung in Sachen „Buwog“ vorgeworfen. Und: Das Gutachten schaffte es in den Gerichtsakt. Es wurde nämlich einer 617-seitigen Gegenschrift zur 825-seitigen Anklage beigelegt. -
Wer aber sei Grasser überhaupt? Er sei in Kärnten geboren worden, die Eltern hätten ein Autohaus geführt. Er sei dann - über Haider - in die Politik gekommen, dann zu Magna Steyr gewechselt. Dort habe er "super verdient". Soll zeigen: "Um Geld ging es ihm nicht", sonst wäre er ja nicht in die Politik gegangen, wo er weit weniger verdient habe, sagt Ainedter. "Er hatte also kein Motiv, sich in ganz jungen Jahren als Finanzminister zu bereichern."
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"Um Geld ging es Grasser nie", pocht Ainedter - und kontert damit dem Ausspruch der Staatsanwaltschaft, die von einem System aus "Geld, Gier und Geheimnissen" gesprochen hatte. "Um 2,5 Millionen Euro seine ganze Existenz wegwerfen? Nein, das wollte Grasser nie", so Ainedter weiter. Das zeigten auch die Einstellung einer Reihe anderer Verfahren gegen den Ex-Minister.
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Außerdem, so Ainedter weiter. "Er hat Kommissionen eingesetzt - die berühmte Vergabekommission", kommt der Anwalt zum Buwog-Deal. Das seien die besten Experten der damaligen Zeit gewesen. "Kollege Wess wird das morgen - das wird ein paar Stunden dauern - erläutern."
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Ainedter kommt zu den von den Staatsanwälten zitierten Mails von Hochegger "mit seinen Geschäftspartnern", in denen er nachgefragt habe, wann denn Infos bzw. Gelder kommen würden. "Das ist ein ganz normaler Geschäftsvorgang - wo ist da die Untreue?", fragt der Grasser-Anwalt.
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Grasser-Anwalt Ainedter kommt nun zur Entstehung der Anklage. Hier seien viele Punkte in der Luft "zerfetzt" worden - etwa die angeblich geschobene Zusage an Lehmann Brothers, den Buwog-Deal abzuwickeln. Das Oberlandesgericht habe die Anklage auch an die Korruptionsstaatsanwaltschaft zurückgegeben worden - arbeitet besser, habe der Appell gelautet.
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Ainedters Kollege Wess spricht nun. Er habe einen Fehler gefunden: Die Oberstaatsanwälte hätten es verabsäumt zu sagen, dass zwei Anklagefakten vom Wiener Oberlandesgericht "einerseits eingestellt, andererseits zurückgewiesen" hätte. Und er stellt den Antrag, dass die Oberstaatsanwaltschaft ihre Powerpointfolien dem Gericht zur Verfügung stelle. Man wolle diese Folien "noch genauer in Augenschein nehmen, da hier zum Teil auch Neues gezeigt worden ist".
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