Grasser Prozess 2

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Grasser Prozess 2

    Guten Morgen aus dem Landesgericht für Strafsachen in Wien. Heute geht es in den zweiten Verhandlungstag rund um die Causa Buwog und die Affäre Terminal Tower.
    Zum Aufwärmen ein kurzer Überblick: Angeklagt sind 15 Personen, darunter der frühere Finanzminister Karl-Heinz Grasser, sein Trauzeuge Walter Meischberger, der frühere Lobbyist Peter Hochegger und der Immobilienmakler Ernst Karl Plech. Ebenfalls auf der Anklagebank – zu der aufgrund der großen Zahl an Angeklagten und Verteidigern Schreibtische und „ergonomisch einwandfreie“ Sessel umfunktioniert wurden – Platz nehmen müssen Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics, Ex-Immofinanz-Vorstand Christian Thornton, der Steuerberater Gerald Toifl, der Vermögensberater W., der Ex-Geschäftsführer einer Raiffeisen-Firmen L., der Ex-Geschäftsführer der Raiffeisen Leasing S. und ein dortiger Abteilungsleiter, der auch mit S. abzukürzen ist.

    Zudem angeklagt wäre der frühere RLB OÖ-Chef Ludwig Scharinger. Er gilt aber krankheitsbedingt als vernehmungsunfähig.

    Alle Angeklagten teilen sich den Generalvorwurf der Untreue (sei es als unmittelbarer Täter oder Beteiligter); es drohen bis zu zehn Jahre Haft. Weitere Vorwürfe lauten bei manchen u.a. auf Bestechung, Geschenkannahme oder Beweismittelfälschung. Geständnis liegt keines vor – vielmehr bestreiten alle Beschuldigten die Vorwürfe vehement. Es gilt die Unschuldsvermutung.
    Wie lauten die Vorwürfe konkret? Die Korruptionsstaatsanwaltschaft – in personam die Oberstaatsanwälte Alexander Marchart und Gerlad Denk - geht davon aus, dass rund um die Privatisierung der Bundeswohnungen im Jahr 2004 Bestechungsgeld geflossen ist (fast zehn Millionen Euro, was einem Prozent des Buwog-Verkaufspreises entspricht). Gekommen sein soll das Geld von dem im Bieterverfahren siegreichen Österreich-Konsortium um Immofinanz und RLB OÖ – gegangen über Umwege auf diverse Konten. Die Millionenzahlung ist seit 2009 erwiesen, offen ist aber die zentrale Frage: Hat Grasser sein Insiderwissen genutzt und über seine Vertrauten entscheidende Informationen weitergegeben, um sich (und andere) zu bereichern?
    Und wie ist das beim Terminal Tower? Kurze Antwort: ähnlich. Längere Version: Wie beim Buwog-Deal soll auch hier ein „Tatplan“ (bei Privatisierungsprojekten serienweise „mitschneiden“) befolgt worden sein. Und zwar: Grasser soll einen Teil der 200.000-Euro-Provision eingesteckt haben, die für die Einmietung der oberösterreichischen Finanzdienststellen in den Linzer Terminal Tower geflossen sein soll.
    Und eine Erinnerungsstütze noch, bevor es losgeht: Was geschah gestern? Der 12.12. kann wohl als Großkampftag bezeichnet werden. Die Verteidiger brachten innerhalb von acht Stunden so viele Anträge ein – weil sie die Richterin für nicht zuständig bzw. befangen halten bzw. sich von der Sitzordnung im Saal benachteiligt fühlen –, dass die Staatsanwaltschaft gar nicht zu ihrem Eröffnungsplädoyer kam (>>> der gestrige Liveticker zum Nachlesen). Zudem wurde ein Journalist, der Buchautor Ashwien Sankholkar, der Hauptverhandlung verwiesen (er befindet sich auf der Liste der von der Staatsanwaltschaft beantragten Zeugen und hatte in seinem Buch „Der geplünderte Staat“ auch über Grasser und die Causa Buwog geschrieben).
    Ansonsten waren lediglich die Personendaten der Angeklagten vom Gericht aufgenommen worden. Dabei sorgte Grasser durchaus für große Augen bei so manchem Prozessbeobachter. Denn, das ehemalige Regierungsmitglied gab an, derzeit weder Haus noch Auto zu besitzen und keinen Arbeitgeber zu haben. Seine Vermögenswerte wollte er hingegen – ebenso wie Meischberger, Hochegger und Plech – nicht preisgeben.
    Ex-Finanzminister Grasser ist heute übrigens nicht als letzter gekommen – gestern betrat er den Saal erst nach dem Richtersenat von der Seitentüre. Heute nahm er den Haupteingang, ging an den Journalisten vorbei nach vorne, grüßte kopfnickend, und schritt zu seinem Platz – in der ersten Reihe der Platz links außen (aus Sicht der Zuseher). Ebenfalls schon eingetroffen ist eine Reihe von Anwälten, darunter der Verteidiger von Immobilienmakler Plech, Michael Rohregger, sowie einer der beiden Grasser-Anwälte, Norbert Wess.
    Die beiden Oberstaatsanwälte, Gerald Denk und Alexander Marchart, kommen ebenfalls in den Saal - mit einem roten, extra großen Sack für die notwendigsten Akten, die es mit zu haben gilt. Sollte es nicht wieder eine Flut an Anträgen durch die Verteidigung geben, wäre heute das Eröffnungsplädoyer der beiden geplant.
    Grassers Trauzeuge, Meischberger, ist gerade eingetroffen, ebenfalls Ex-Immofinanz-Chef Petrikovics, der ehemalige Immofinanz-Vorstand Thornton und der frühere Lobbyist Hochegger. Auch schon zu sehen - und, der Kommentar sei gestattet, leicht zu erkennen - Michael Dohr, Verteidiger eines Porr-Mitarbeiters. Er trug gestern einen Anzug mit Geldscheinen, heute ist er in einem einfärbigen, in Richtung Himbeere gehenden, Anzug gewandet.
    Die Reihen füllen sich - die Galerie ist bereits voll von Besuchern (ohne vorab beantragte Platzkarte geht nichts), auch die Reihen für die Medienvertreter sind schon gut besetzt und freilich jene der Verteidiger und ihrer Mitarbeiter.
    Der Immobilienmakler Plech nimmt Kurs auf die Reihen der Medienvertreter, begrüßt so manchen mit Handschlag. Auch Meischberger unterhält sich mit Journalisten. Hochegger und Petrikovics dagegen nutzen das Privileg, dass es Journalisten (mit Ausnahme der Fotografen) verboten ist, näher als bis zur vierten Reihe der Sitzplätze vorzugehen.
    Die Verhandlung geht los. Der Richtersenat tritt ein, der Prozess wird fortgesetzt.
    Richterin Hohenecker gibt bekannt, dass die Verhandlung zu Protokollzwecken aufgenommen wird. Und, eine Schöffin ist aus Krankheitsgründen nicht mehr dabei, damit reduziert sich die Zahl auf elf - eigentlich sind nur zwei notwendig, aber man will aufgrund der zu erwartenden Länge der Verhandlung sichergehen.
    Am Wort ist nun Verteidiger Rohregger. Er betont, seinen Antrag auf Änderung der Sitzordnung nach wie vor aufrecht zu halten. Er hatte kritisiert, dass die Verteidiger und die Angeklagten am tiefsten Punkt des Saales sitzen.
    Grasser-Anwalt Wess beantragt, dass die Privatbeteiligtenvertreter und ermittelnde Beamte des Bundeskriminalamtes nicht genau hinter den Mitarbeitern der Verteidigung sitzen, damit diese nicht in die Unterlagen schauen können. Richterin Hohenecker bitte darum, dass sich diese nun in die vorletzte Reihe setzen. Sie tun es auch.
    Petrikovics-Anwalt Dietrich ist nun am Wort. Er beantragt eine Abschrift der gestern beigeschafften Unterlagen. Außerdem will, dass die Staatsanwaltschaft mündlich ausführt, warum welche Zeugen geladen werden sollen. Und zuletzt noch: Die Republik Österreich habe sich als Privatbeteiligter durch die Finanzprokuratur am Prozess beteiligt - das sei in der Strafprozessordnung nicht vorgesehen "und verletzt den Grundsatz eine fairen Verfahrens, den Gleichheitsgrundsatz und die Verpflichtung der Republik, den Angeklagten neutral gegenüber zu treten". In anderen Worten: Die Republik sei durch Richter und Staatsanwälte vertreten, nun trete sie auch noch als Privatbeteiligter auf - das verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz.
    "Im Übrigen möchte ich noch ergänzen, dass es sich um eine reine Verschwendung von Steuergeld handelt", sagt Anwalt Dietrich und meint dass die Republik eben durch zwei Richter und zwei Staatsanwälte und die Finanzprokuratur vertreten werde. Außerdem: Die Finanzprokuratur dürfe nicht direkt neben der Staatsanwaltschaft sitzen. Das sei eine "weitere Ungleichbehandlung". Er bittet um "sofortige Beschlussfassung". Grasser-Anwalt Wess schließt sich dem Antrag "vollinhaltlich an".
    Grasser-Anwalt Wess macht gleich weiter. Vom Ex-Minister werde gleich zweimal - im Falle einer Verurteilung - Schadenersatz gefordert - einmal von der Immofinanzgruppe, einmal von der Republik Österreich - "womit das zu einer nicht nachvollziehbaren Geldvermehrung kommen würde". Insofern verlangt er die Zurückweisung der Privatbeteiligung. Die Vertreterin der Finanzprokuratur weist die Anschuldigungen zurück, der Staat fordere Schadenersatz. Der Richtersenat zieht sich damit schon nach 20 Minuten zur Beratung zurück und unterbricht damit die Verhandlung.
    Die kurze (so hoffen wir) Pause nutzen die Angeklagten wie auch ihre Verteidiger für Gespräche untereinander. Eine Gruppe hat sich um Ex-Minister Grasser gebildet, die andere um den früheren Immofinanz-Chef Petrikovics. Einzig Thornton, seines Zeichens früherer Vorstand der Immofinanz, sitzt noch in der Angeklagtenreihe, blickt langsam im Saal umher.
    Um die Pause zu nutzen, ein paar Worte zur Location, in der wir uns befinden: Der Große Schwurgerichtssaal des Straflandesgerichts Wien ist der größte Gerichtssaal Österreichs. Er wurde zwischen 1873 und 1876 errichtet und steht unter Denkmalschutz. Er besitzt eine Apsis und ist zweistockig – den ersten Stock bildet die Galerie, auf der die Schaulustigen zusehen dürfen (normalerweise dürfen sie das auch vom Parterre aus, aber dieses ist im Buwog-Prozess für Verteidigung und Medien reserviert).
    Im Saal befinden sich übrigens mehrere Gerichtsaufseher. Bei ihnen handelt es sich allesamt um Richteramtsanwärter.
    Kurzer Exkurs (wir warten immer noch auf die Rückkehr von Richtern und Schöffen): Grasser wird bekanntlich nicht nur von Anwalt Wess, sondern auch von Manfred Ainedter vertreten. Letzterer war gestern Abend zu Gast in der ORF-Sendung "ZiB2". Dort betonte er, dass bis zum Ende des Verfahrens "das Damoklesschwert bleibt". Weiters rechnet er damit, "dass am Ende der Oberste Gerichtshof, oder dann der Menschenrechtsgerichtshof sagt, 'na Moment, so geht das nicht. Da war eindeutig der Anschein der äußeren Befangenheit gegeben'". Damit spielte er auf die Richterin an - konkret auf die sogenannte Twitter-Affäre.

    Was hat es damit auf sich? Der Ehemann von Richterin Hohenecker, Manfred Hohenecker (selbst Strafrichter in Korneuburg) hatte sich auf Twitter negativ über Ex-Minister Grasser geäußert. Unter anderem postete er das seiner Meinung nach „immer noch aktuelle“ Satirelied „Karl-Heinz“ der Wiener Liedermacher Christoph & Lollo (eine Textzeile: „Wann geht der Karl-Heinz endlich in Häfn?“). Grassers Anwälte (und nicht nur sie) orten hier Befangenheit. Denn: Im Hause Hohenecker werde wohl miteinander gesprochen; Hohenecker kenne also die „feindselige“ Haltung ihres Mannes und könne daher nicht unvoreingenommen urteilen. Hohenecker konterte (ebenso wie zuvor der OGH und das Straflandesgericht): „Es entspricht nicht dem Zeitgeist, einer Richterin die Meinung des Ehemanns kritiklos umhängen zu wollen.“ Sie agiere „unabhängig und parteilos“.
    Der Richtersenat kehrt zurück, die Verhandlung wird fortgesetzt.
    Richterin Hohenecker betont: Der Antrag der Verteidigung wird abgewiesen. Der Aufgabenbereich der Staatsanwaltschaft sei losgelöst von jenem der Finanzprokuratur zu sehen. Die Staatsanwälte hätten keine Möglichkeit, Opferrechte zu vertreten, sehr wohl aber eben die Finanzprokuratur.
    Damit darf die Staatsanwaltschaft nun ihr Eröffnungsplädoyer halten.
    Oberstaatsanwalt Marchart geht damit vor zum Pult, an seiner Seite Oberstaatsanwalt Denk. Sie richten die Mikrofone und Laptops ein.
    Und wir warten auf die Technik - der Beamer geht nur langsam an. Er soll einiges an Unterlagen auf die große Leinwand oberhalb der Richterbank projizieren.
    Nun ist die erste Folie des Vortrages der Staatsanwaltschaft zu sehen. Darauf - das Datum des gestrigen Tages. "Beachtlich aus mehreren Gründen", wie Oberstaatsanwalt Marchart meint. Kurios deswegen, da Grasser mehrfach betont hatte, "endlich seine Version der Geschichte erzählen zu können". Gestern aber und auch heute wäre die Zeit nur mit der Stellung von Anträgen gefüllt worden. Nun aber, um knapp 10:30 Uhr "beginnt die Buwog-Verhandlung".
    Damit übergibt Oberstaatsanwalt Marchart an seinen Kollegen Denk.
    "Um 10,1 Millionen Euro Bestechungsgeld geht es heute in diesem Prozess", sagt Denk. Der Durchschnittsösterreicher müsse 370 Jahre arbeiten, um diese Summe brutto zu verdienen, "davon muss er dann noch Steuern bezahlen". Diese Steuern würden gezahlt, um die Republik zu sichern - durch Korruption werde diese Sicherheit gefährdet. Das sei in Sachen Buwog nicht passiert, profitiert hätten nur vier Personen. "Und schon sind wir beim Kern dieses Prozesses: Steuern, Korruption."
    Grasser, ehemals jüngster Finanzminister des Landes, habe einst den Job als Korruptionsbekämpfer gehabt. Habe eine eigene Broschüre zu diesem Thema an seine Mitarbeiter ausgeteilt. "Grasser war aber Teil des Problems" und nicht Teil der Lösung, sagt Oberstaatsanwalt Denk.
    Oberstaatsanwalt Denk rechtfertigt die Länge der 825 Seiten umfassenden Anklageschrift. Die Causa sei komplex, daher brauche es die Menge an beschriftetem Papier.
    Wer sitze schließlich neben Grasser auf der Anklagebank? Dessen Vertraute Meischberger, Hochegger, Plech, Vermögensberater, Steuerberater, zählt er auf. Grasser habe "Politik - und damit seine öffentlichen Aufgaben - bloß zum eigenen Vorteil geführt". Er habe "ein System der organisierten Korruption aufgebaut und betrieben". Drei Begriffe ziehen sich hier durch: "Geld, Gier und Geheimnisse".
    Marchart macht hier wieder weiter. "Ich möchte Ihnen die wichtigsten Punkte der Anklageschrift näher bringen - Bestechlichkeitsdelikte und Untreue".
    Unter Bestechlichkeitsdelikten falle, wenn jemand Geld in die eigene Tasche stecke und daraufhin parteiliche Entscheidungen treffe. Untreue sei ebenfalls leicht erklärt. "Es geht vereinfacht gesagt darum, dass irgendjemand Macht bekommen hat, um etwas zu tun, zu drehen - er missbraucht diese Handlungsmacht", sagt Marchart. Dadurch werde derjenige geschädigt, der eigentlich geschützt werden sollte.
    Marchart geht auf Grasser ein - als Minister. Er sei für die Staatskasse zuständig gewesen, Millionenbeträge seien in seinen Aufgabenbereich gefallen. "Da ist der Entschluss bei ihm gereift: Ich möchte auch verdienen, ich möchte auch etwas davon haben." Das sei der Ausgangspunkt für alle Vorwürfe, die hier behandelt werden sollen.
    "Eines kann man dem Hauptangeklagten und den anderen nicht unterstellen: Dass sie ungeschickt waren", sagt Oberstaatsanwalt Marchart. "Er hat sich an seine Freunde, an seine Vertrauten gewendet, die noch dazu alle bestens vernetzt sind. Und schauen Sie, wer heute da sitzt: Genau diese Freunde", verweist er auf Hochegger, Meischberger und Plech.
    Es gehe hier nicht um eine kleine Form der Korruption, nein, "hier geht es darum, dass ein amtierender Finanzminister mit seinen Freunden und Vertrauten mit dem Interesse, sich selbst zu bereichern, zugegangen ist auf potenzielle Vertragspartner". Er wollte Geld, dazu kamen Gier und Geheimnisse, wiederholt Oberstaatsanwalt Marchart.
    "Ein derartiges System der Korruption kann nur funktionieren, wenn man eine arbeitsteilige Struktur anlegt", sagt Oberstaatsanwalt Marchart. Grasser habe an den Rädchen gedreht. Er sei nicht nach außen gegangen, "er hat sich zurückgehalten". Für die Abwicklung seien vielmehr die anderen Angeklagten zuständig gewesen - konkret Meischberger, Hochegger und Plech. Denn: "Grasser, Meischberger, Plech und Hochegger wollten kassieren."
    Man dürfe sich das nicht so vorstellen, wie im Falle eines kleinen Handtaschenräubers. "Korruption passiert im geheimen Kämmerlein, nicht öffentlich", sagt Oberstaatsanwalt Marchart.
    Insofern ist die Frage nach Zeugen eine schwierige. Aber: "Unsere Zeugen sind Indizien - diese sprechen eine eindeutige Sprache", sagt Oberstaatsanwalt Marchart. "Geld, Gier, Geheimnisse", wiederholt er.
    Der frühere Lobbyist Hochegger habe eine Person gefragt, ob sie mitmachen wolle bei diesem Plan, meint Oberstaatsanwalt Marchart nun. Deshalb habe man versucht mit einem ehemaligen hohen Mitarbeiter im Infrastrukturministerium in Kontakt zu kommen und ihn auf die Seite zu ziehen. Dieser Beamte hieß Berner - er lehnte ab und zeichnete für die Staatsanwaltschaft "einen Tatplan, dieses Konstrukt der Korruption" auf (ein Bild wird eingeblendet).
    Die Skizze zeit ein großes Rechteck, von dem zwei Linien wegführen. Die eine führt zu dem Punkt "Grasser" und von dort weiter zu"Hochegger, Plech, Meischberger". Auf der anderen Seite führt die Linie zu "Haider" und weiteren Namen.
    Oberstaatsanwalt Marchart weiter: "Eine Gemeinsamkeit gibt es zwischen dem Handtaschenräuber und den Angeklagten - das Warten, das Lauern auf eine günstige Gelegenheit", um Geld in die eigene Tasche zu stecken.
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