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Grasser Prozess 13
3rd & 7 37yd
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Meischberger führt nun aus, er habe G. anlässlich eines Mittagessens kennengelernt - bei einem Italiener in Wien. Er glaube, dass das im Sommer 2007 gewesen sei. Worum es gegangen sei? Vermutlich um eine weitere Porr-Meischberger-Zusammenarbeit - Pöchhacker war damals ja nicht mehr Porr-Generaldirektor. Zu einer weiteren Zusammenarbeit kam es letztlich aber nicht.
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Wir kommen in den Juni/Juli 2005. Damals wurden Inserate geschalten bezüglich des Terminal Towers, sagt die Richterin. Meischberger meint, er habe diese nie gesehen - erst im Akt. Auch "die Herren hinter mir, die armen" (er meint die Mitangeklagten) habe er nicht wahrgenommen.
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"Ich habe keine Wahrnehmungen, was diesen Bau betrifft", sagt Meischberger nochmal zum Komplex Terminal Tower. Erst 2010, als in einem Artikel eine angebliche Bestechungsaffäre in Verbindung mit seinem Namen unterstellt wurde, sei er damit konfrontiert worden. Er habe zunächst nicht gewusst, worum es gerade gehe.
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Nun liest die Richterin ein E-Mail des mitangeklagten L. an Starzer vor. Es geht um Standortprüfungen. Darin heißt es auch, man sei von der Porr gebeten worden bei Grasser "für unseren Standort" zu "intervenieren". Meischberger knapp: "Ich habe dazu keine Wahrnehmungen." Nachsatz: "Betrifft mich in keiner Art und Weise."
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Ob er den mitangeklagten S. kenne? Meischberger meint, er habe von der "Linzer Mannschaft", gemeint wohl die in diesem Komplex angeklagten Ex-Geschaftsführer bzw. -Mitarbeiter. Kurze Eigenwerbung: Einen Überblick über alle Angeklagten samt Vorwürfen und Querverbindungen finden Sie übrigens in unserem Grasser-Prozess-Dossier. [premium]
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Ein weiteres Dokument, eben von dem mitangeklagten S. Hier wird Plech als "Intimus" von "KHG" bezeichnet. "Intimus ist eine schwierige Bezeichnung", sagt Meischberger. Es war wohl "ein normales Freundschaftsverhältnis". Er schließe aber aus, dass sich die beiden "Intimes" erzählt hätten. Er sei mit Plech sicher enger gewesen, als Grasser mit Plech. Aber "Intimus, das klingt für mich eben sehr intim". Und nach "mehr, als es tatsächlich war". Befreundet könne man sagen, aber eben nicht Intimus. S. habe das halt aus der Entfernung gesehen, vielleicht wurde es S. von anderer Stelle so gesagt. "Aber nach meiner Betrachtung ist das zu viel."
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Ein Aktenvermerk der Porr vom 21.2.2006 wird nun vorgelegt. Darin geht es um eine Besprechung im Finanzministerium. Ob Meischberger da im Finanzministerium war? "Um ehrlich zu sein, das weiß ich nicht mehr", sagt Meischberger und blickt konzentriert auf den kleinen Bildschirm vor ihm, auf dem das Dokument eingeblendet wird. Grasser schreibt derweil übrigens wieder in sein Notizbuch, die übrigen Angeklagten haben ihre Augen auf die Leinwand gerichtet und scheinen mitzulesen.
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Nächstes Dokument - diesmal geht es um den damaligen Chefverhandler im Finanzministerium für die Einmietung der Finanzbehörden in den Terminal Tower P. Auch damit will Meischberger nichts zu tun gehabt haben. Unterstellt aber, dass sich P. hier wohl nicht ganz richtig verhalten habe. In dem Schreiben werde seiner Auffassung nach schließlich suggeriert, dass P. nicht den niedrigsten Mietpreis erzielen wollte - genau das, so Meischbergers Verständnis - wäre aber wohl im Sinne des Finanzministeriums gewesen.
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Dokument, das nächste. Ein E-Mail des mitangeklagten W. Darin kommt Meischbergers Name vor - konkret: "Ich wurde seitens unserer Generaldirektion informiert, dass als Ergebnis des Mietvertrages mit der Finanz eine Vermittlungsprovision an Herrn Meischberger in Höhe von EUR 200.000.- zu zahlen sei. EUR 100.000.- sollen de facto noch 2006 fließen". Meischberger kann sich nicht erklären, warum. Und er ereifert sich: Das sei ja widersinnig - dass er ein Jahr nach einem angeblichen Korruptionsfall eine Rechnung für diesen lege. Die Richterin versteht nicht, was Meischberger meint. Er versucht es noch einmal: Die Staatsanwaltschaft werfe ihm vor, dass die 200.000 Euro mit dem Terminal Tower in Zusammenhang stünden und zwar als Schmier- bzw. Bestechungsgeld und das "ist ganz sicher nicht so". Das wäre ja der einzige Korruptionsfall - um einen solchen handele es sich freilich hier nicht, aber theoretisch -, wo die Tat 2006 durch die Unterzeichnung eines Mietvertrags stattfinde und die Rechnung 2007 dafür gestellt würde. "Das ist ja vollkommen unlogisch. Da weiß ich ja gar nicht, ob da noch alle leben."
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Die Richterin versucht, in die Aussagen eine Struktur zu bringen: Meischberger meine also, dass aufgrund der langen Zeitspanne, die zwischen dem Terminal-Tower-Mietvertrag und der E-Mail und von dieser zu seiner Rechnungslegung an die Porr für die 200.000 Euro liege, schon ein Korruptionsfall auszuschließen sei. Meischberger dankt für die klare Zusammenfassung und bestätigt das.
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Wann Pöchhacker aus der Porr ausgeschieden sei? "Ich glaube..", setzt Meischberger an, "dass der schon etwas früher ausgeschieden ist, weil er noch Urlaub hatte... Ich glaube im letzten Quartal 2006." Ob es auch ein Jahr später sein hätte können? Meischberger weiß es nicht.
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Die Richterin kommt abermals zur Auslandsabrechnung der 200.000 Euro. Meischberger sagt, er sei deswegen an Hochegger herangetreten. Und dieser habe dann direkt Kontakt aufgenommen zur Porr. "I weiß nit amol mit wem der Peter Hochegger in der Porr deswegen gesprochen hat", sagt Meischberger.
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Meischberger legt seine linke Hand auf die gelbe Mappe, die vor ihm auf den Tisch liegt. Darin befindet sich seine "zusammenhängende Ausführungen", sprich, sein Vortrag, den er vor zwei Wochen im Gericht gehalten habe - seine Sicht der Dinge. Er wiederholt: Er habe für die Porr gearbeitet, habe für Pöchhacker verschiedene Projekte gemacht, Leistungen erbracht.
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Die Richterin blickt auf ihre Unterlagen und kommt zum nächsten Dokument, das sie Meischberger vorhalten will: Es geht um eine Notiz, in der Meischbergers Name vorkommt. "Keine Ahnung, wie ich beim Herrn F. auf den Notizblock komme. Keine Wahrnehmung. Und ich sehe auch keinen Zusammenhang", hält sich der sonst so redefreudige Angeklagte kurz.
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"Das Schwierige ist, dass ich nicht sagen kann, dass ich nichts für den Terminal Tower gemacht habe", versucht sich Meischberger zu erklären. Er habe ja, wie geschildert, beim Generalsekretär im Finanzministerium mal nachgefragt, wie es um die Einmietung der Finanzdienststellen in den Linzer Büroturm stehe. Mehr aber nicht. Das Schwierige sei, dass die Firma dann aber, wenn sie eine Rechnung lege, etwas anführen müsse - "da verlasst man sich einfach auf das Unternehmen". Und da man in der Porr "über diesen einen Botengang" wusste, habe man ihn auf diesen vorgehaltenen Notizen wohl dahingeschrieben. "Ich wurde nicht gefragt."
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Aber, so die Richterin, er habe ja auch andere Porr-Projekte betreut. Warum man diese nicht auf die Rechnung geschrieben habe? Meischberger meint, Pöchhacker müsse die "Wichtigkeit" seines einen Botenganges beurteilen, nicht er. Für ihn, also Meischberger, sei dieser nicht sonderlich aufwändig und nicht sonderlich wichtig gewesen. "Da hat es viel größere Schubladen gegeben."
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Die Richterin blendet ein E-Mail von einem Hochegger-Mitarbeiter P. an Meischberger und Hochegger ein. Bei dem E-Mail geht es um eine "Vereinbarung Porr Astropolis" und eine "Rechnung Astropolis". Im Text dazu heißt es: "Hab die rechnung mit 23. sprich Freitag datiert, die vereinbarung hab ich mit 16 Dezember 2005 datiert. peter gib mir bitte deinen sanktus dazu (deine unterschrift hab ich in die vereinbarung eingefügt" (Groß- und Kleinschreibung entsprechend dem Original, Anm.). Warum Meischberger dieses Mail erhalten habe, wenn er doch sage, dass Hochegger mit der Abrechnung befasst war und nicht er? Meischberger meint, er stehe ja nur im Cc und werde gar nicht angesprochen: "Ich bin nur informiert worden, ich bin nur zur Kontrolle eingefügt worden, scheinbar."
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Damit kommen wir wieder zu der Frau W. Warum Meischberger dieser Frau die "Vereinbarung Porr Astropolis", die er zuvor von P. erhalten habe, weitergeschickt habe, obwohl doch P. im Mail geschrieben habe, er werde das nach dem Ok von Hochegger selbst an die Porr weiterschicken? Meischberger überlegt, reibt sich die Stirn, rutscht im Sessel hin und her. Vielleicht habe W. ihn angerufen und darum gebeten? Er wisse es nicht mehr. "Da hat sich was im Kreis gedreht", meint er dann. Und warum, so die Richterin, habe er W. nicht nur die Vereinbarung geschickt, sondern im gleichen Mail auch einen "Marktbericht Bulgarien" angefügt? Auch daran kann er sich nicht erinnern.
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Richterin Hohenecker macht weiter: In dem Mail heiße es Marktbericht Bulgarien, mache man den Anhang auf, findet sich darin der Marktbericht Rumänien. Warum? "Sie meinen, weil Bulgarien und Rumänien zwei unterschiedliche Ding.. ich glaube das ist eine Verwechslung", sagt Meischberger darauf.
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Ob er einen Marktbericht Bulgarien oder Rumänien erstellt habe? Meischberger verneint. Warum sich die dann in dem Mail befänden? Meischberger meint, weil es da ja um die Abrechnung seiner gesamten Porr-Leistungen ginge. Es ging darum, für diese einen Titel zu finden. "Weil es sich hier offensichtlich um einen Teil einer Abrechnungstechnik handelt", sagt er. Man habe also "einen Rechnungstitel geschaffen, der nicht meiner Leistung entspricht" - daher sei es letztlich ja auch zu seiner Selbstanzeige gekommen, erinnert Meischberger an den Vormittag, als die Richterin bereits "in meinen Wunden" diesbezüglich gebohrt habe.
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Die Richterin konfrontiert Meischberger mit einer weiteren E-Mail von Frau W. an ihn. "Die arme Frau W.", sagt Meischberger. Warum sie arm sei?, fragt die Richterin. "Vermutlich wird sie einmal da sitzen und das erklären müssen und sich nicht mehr erinnern können. Aber ich kann das nicht für sie tun." Die Richterin seufzt - 15 Minuten Pause.
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NachmittagsfazitNach der Mittagspause konfrontierte Richterin Hohenecker den Angeklagten Meischberger mit zahlreichen Unterlagen - zum Thema Terminal Tower -, in denen sein Name aufschien, sowie zu E-Mails, die er selbst verfasst hatte. Zu den meisten Dingen hatte Meischberger "keine Wahrnehmung", betonte aber zugleich, wie aberwitzig manche Schlüsse, die die Staatsanwaltschaft aus eben diesen Dokumenten für die Anklageschrift gezogen habe, seien.Ein Beispiel: In einem E-Mail des mitangeklagten W. kam Meischbergers Name vor - konkret: "Ich wurde seitens unserer Generaldirektion informiert, dass als Ergebnis des Mietvertrages mit der Finanz eine Vermittlungsprovision an Herrn Meischberger in Höhe von EUR 200.000.- zu zahlen sei. EUR 100.000.- sollen de facto noch 2006 fließen". Meischberger konnte sich nicht erklären, warum. Und er ereiferte sich: Das sei ja widersinnig - dass ein Jahr nach einem angeblichen Korruptionsfall eine Rechnung für diesen gelegt werden sollte. Er habe von der Porr 200.000 Euro für seine Leistungen über mehrere Jahre hinweg erhalten.Dennoch räumte er ein: Man habe "einen Rechnungstitel geschaffen, der nicht meiner Leistung entspricht" - und die er nicht versteuert hatte. Daher sei es letztlich ja auch zu seiner Selbstanzeige 2009 gekommen. Aber: "Für mich ist das keine Scheinrechnung, es ist nur ein falscher Rechnungstitel." Denn: "Es wurde eine Leistung verrechnet, die es tatsächlich gegeben hat."
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"Noch einmal zeitlich", sagt die Richterin. 1. Oktober 2006 - Nationalratswahl, beginnt sie. "Schreiben Sie sich das vielleicht auf." Meischberger tut wie ihm gehießen. Nächstes Datum: 25. Juli 2007: Formelles Ausscheiden von Horst Pöchhacker aus der Porr. Auch das notiert Meischberger. "Hab i", sagt er dann.
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Die Richterin weiter: 22. Oktober 2005, das war der Grasser-Hochzeitstag. Ein E-Mail des mitangeklagten W., 5. September 2006. Genau an dessen Hochzeitstag. Und: An eben diesem Tag musste W. eine Studie erstellen. Meischberger dazu: "Was soll ich dazu sagen? Ich kann Ihnen nur sagen: Es ging um eine Endabrechnung aufgrund dessen, dass der Kallinger wusste, dass es zu Ende ging mit der Ära Pöchhacker in der Porr." Wozu dann diese Studie erstellt wurde? Das wisse er nicht. Er wisse nur, dass die Studie für die Rechnungsbetitelung hergenommen wurde. Ob die Studie noch einen anderen Zweck gehabt habe, wisse er nicht.
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Ein weiteres Mail wird eingeblendet - im Anhang diesmal ein Marktbericht Bukarest/Rumänien. Hier unterscheide sich der Briefkopf", sagt die Richterin. "Ich kenne weder das Schriftbild noch.... Ich habe das sicher nur weitergeleitet", sagt Meischberger. Von wem er es bekommen habe? "Das weiß ich nicht." Die Richterin will es "nochmal machen". Und zwar: Es geht um ein E-Mail von Meischberger an Hochegger-Mitarbeiter P, darin heißt es: "Anbei die Vereinbarung mit der Bitte um die Rechnungslegung", angehängt eben die Marktstudie.
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Das Einzige, so beginnt Meischberger dann, was er sagen könne, sei: "Ich habe gegenüber der Porr AG Leistungen erbracht, über eine Zeit, die pauschal verrechnet wurden." Und zwar über das Ausland, nämlich Hocheggers Astropolis. Und dafür sei wohl diese Studie herangezogen worden, um die Rechnung betiteln zu können.
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Die Richterin fasst zusammen: Es gebe mehrere Vereinbarungen - einen Rohentwurf, eine Vereinbarung ohne Auftragnehmer (diese soll Meischberger an den Hochegger-Mitarbeiter P. weitergeleitet haben). Ob er an letzterer irgendetwas verändert oder eingefügt habe, bevor er es weitergeleitet habe?, fragt die Richterin. Meischberger sagt: "Ich glaube, dass ich das schon von P. gekriegt habe."
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Die Richterin fasst zusammen: Also Meischberger bekomme etwas von P., schicken es dem P. zurück und er schickt Meischberger das dann noch einmal? Meischberger meint, es habe sich am Anfang um einen Rohentwurf gehandelt. Wohl zur Überprüfung. Die Richterin hakt nach: In diesem sei die Astropolis aber noch nicht drinnen gestanden. Meischberger beharrt: Er habe da nie etwas rein geschrieben. P. habe von Meischberger ja nur gewollt, dass er überprüfe, ob die Summen darinnen stimmen würden.
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"Das ist eine Astropolis-Vereinbarung", sagt Meischberger. "Da steht Astropolis aber nicht drauf", sagt die Richterin. "Aber es ist das Schriftbild", kontert Meischberger und deutet mit beiden Händen eine Reihe hinter ihn auf Hochegger - dieser müsse dazu wohl befragt werden. "Ich hab nur geschaut und gesagt: Ok, legt's von mir aus so die Rechnung."
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Und der Marktbericht?, fragt die Richterin. Meischberger meint, dass er sich das gar nicht angesehen habe. "Mir fehlt hier ein Mail - woher habe ich die Vereinbarung? Wahrscheinlich vom P. und das habe ich dann zurückgeschickt", sagt Meischberger. Und dann habe er eben um Überweisung gebeten.
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Meischberger blättert nun in seinen Unterlagen. Er sagt, er habe keine Marktstudie zu Rumänien gemacht. Er sei da, in seinen früheren Einvernahmen, aber einmal verwirrt gewesen. Das tue ihm leid, dass er da für Verwirrung gesorgt habe - aber darüber werde man wohl noch zu sprechen kommen.
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Meischberger hat seinen Zettel gefunden und liest vor, dass er einmal mit einer Autobahn in Ungarn zu tun gehabt habe und dass diese vermutlich bis nach Rumänien gegangen sei. Die Richterin hört Meischberger beim Verlesen zu, dann fragt sie: Warum wurde eigentlich über das Ausland abgerechnet. Meischberger wiederholt: Weil Pöchhacker das damals so wollte.
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"Die Wahrheit ist, Frau Rat", beginnt Meischberger, dass in Abrechnungen immer verschiedene Dinge hineingerechnet würden. "Da geht es nicht darum, dass nach Gramm und Deka abgerechnet wird." Soll heißen: "Solche Abwicklungen sind immer sehr amikal passiert." Und das habe nunmal seine Zeit gedauert. Konkret: Pöchhacker habe sich etwas ausgesucht, was zur Verrechnung passe und dann die Abrechnung angestoßen. Und dann habe es noch einmal gedauert, bis das Geld am Konto angekommen sei.
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Die Richterin hört zu, kehrt dann aber zu ihrer Ausgangsfrage zurück. Nämlich: Ob Meischberger bei der Vereinbarung, die per Mail verschickt wurde, etwas eingefügt habe. Nein, sagt dieser. Nun wird Hochegger ein Mikrofon hingestellt, denn die Richterin will seine Sicht der Dinge hören. Hochegger sagt, er könne sich nicht erinnern, mit der Porr Solutions Kontakt gehabt zu haben, er habe P. ersucht, "diese Geschichte mit Meischberger direkt abzuwickeln".
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Das Mikrofon geht weiter - ob die anderen Angeklagten mit P. Kontakt hatten? W. und G. schütteln den Kopf. Wie dann der Entwurf ins Büro Pöchhacker kam?, fragt die Richterin. G. und W. wirken ratlos, sie wissen es nicht, möglicherweise über Gs Sekretärin, die zuvor genannte Frau W.
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"Das heißt, irgendwann geht diese Vereinbarung ins Büro Pöchhacker und dort endet unsere Spur und taucht dann wieder auf beim Herrn P. oder beim Herrn Meischberger", sagt die Richterin. Stille im Gerichtssaal. Meischberger findet seine Sprache wieder: Hier fehle wohl ein E-Mail, meint er. Er könne nur sagen, dass er vom Büro Pöchhacker aber keine E-Mail-Adresse gehabt habe. Er könne sich daran nicht erinnern. Er versuche hier nur, anhand der vorgelegten E-Mails einen weg nachzuzeichnen. wie gesagt: Wahrnehmungen habe er dazu keine mehr. "Wir stehen jetzt an: Büro Pöchhacker - P." Die Richterin stimmt zu: "Genau."
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Meischberger versucht es also noch einmal - und kommt wieder zu demselben Schluss: Es fehle der Konnex zwischen Pöchhacker und P. Jetzt meldet sich W. zu Wort - er habe eine Rohstudie erarbeitet und diese müsse von irgendjemanden gefüllt, also nachbearbeitet worden sein. Die Richterin wendet sich an Meischberger: "Wer kann nachbearbeitet haben?" Meischberger: "Ich kenne diese Studie nur von hier. Das sind nur Mutmaßungen."
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Ob Pöchhacker selbst das hineintippen hätte können? "Ich glaube nicht, dass er das getan hätte", sagt Meischberger. "Ich habe an einer Marktstudie Bukarest nie gearbeitet. Ich habe keine Ahnung über den Markt in Bukarest." Folglich müsse das jemand anderer gewesen sein. Ob er eine Vermutung habe? Meischberger will nichts vermuten. Hochegger vielleicht?, fragt die Richterin. "Nein", sagt Hochegger. Und auch er habe keine Vermutung, wer da etwas eingefügt haben könnte.
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